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Steueränderungsgesetz 2007

4. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und Finanzpolitik

Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007

  • „Reichensteuer": Der Spitzensteuersatz soll von 42 auf 45 Prozent ab einem zu versteuernden Privateinkommen von 250.000/500.000 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) steigen. Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit) sind davon (zunächst) nicht betroffen. Denn für sie soll es im

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