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Steuer- und Finanzpolitik

Starke Verbesserungen bei den Staatsfinanzen bringt die gute Konjunktur. Noch vor einem halben Jahr ging das Finanzministerium davon aus, dass das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2006 nur 0,4 Prozentpunkte unter dem Maastrichtkriterium von 3 Prozent des BIP liegen würde. Nun beträgt es 1,7 Prozent. Das ist aber sicher nicht das Verdienst von Konsolidierungsbemühungen in Berlin, sondern wurde ermöglicht durch die unerwartet hohen Steuereinnahmen in Folge des Wirtschaftsaufschwungs 2006.

Die Unternehmenssteuerreform 2008 wird unterm Strich die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen verbessern.

  • Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen sinkt auf unter 30 Prozent. Kapital- und die bislang benachteiligten Personengesellschaften profitieren gleichermaßen von der Entlastung. Deutschland rückt damit von einem der schlechtesten Plätze ins internationale Mittelfeld der steuerpolitischen Wettbewerbsfähigkeit vor.

  • Personengesellschaften, die in Deutschland das Rückgrat der mittelständischen Wirtschaft darstellen, können ab 2008 für einbehaltene Gewinne eine Thesaurierungsbegünstigung beantragen. Dadurch sinkt ihr Steuersatz auf 28,25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Bei einer Gewinnentnahme würde die normale Einkommensteuer greifen, also maximal 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Die Thesaurierungsbegünstigung senkt die Grenz- und Gesamtbelastung größerer Personenunternehmen und stärkt ihre Investitionsbereitschaft, was sich wachstums- und beschäftigungsfördernd auswirken dürfte.

Negativ zu Buche schlagen verschiedene Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Steuerausfälle möglichst gering halten will. Diese Regelungen schränken zum einen die unternehmerische Freiheit ein und sorgen zum anderen für neue Bürokratie.

  • Die Bundesregierung will mit der Zinsschranke Steuerflucht verhindern. Tatsächlich werden Unternehmen in erster mit neuer, kosten treibender Bürokratie konfrontiert. Denn ob die Zinsen oberhalb einer Freigrenze von einer Million Euro noch voll abzugsfähig sind, soll in einem mehrstufigen Prüfverfahren festgestellt werden. Betragen die Zinsen aber mehr als 30 Prozent des Gewinns vor Steuern, gerät das Unternehmen in die Mühlen der Bürokratie. Zu klären ist dann beispielsweise, ob die Eigenkapitalquote des deutschen Ablegers eines internationalen Konzerns genauso hoch ist wie die der Muttergesellschaft. Dann wären die Zinsen weiterhin abzugsfähig. Liegt die Quote aber darunter, so wird die Abzugsfähigkeit auf 30 Prozent des Gewinns vor Steuern beschränkt.

  • Negativ zu bewerten ist auch die geplante Besteuerung von Funktionsverlagerungen. Wenn deutsche Unternehmen bestimmte Tätigkeitsfelder ins Ausland verlagern, soll dies steuerlich wie der Verkauf eines Unternehmensteiles gewertet werden. Das ist letztlich nationaler Protektionismus mit Mitteln der Steuerpolitik und ganz sicher nicht mehr zeitgemäß in einem Exportland, das so sehr davon profitiert, dass deutsche Unternehmen global eingebunden sind.

  • Schädlich für die Investitionsbereitschaft ist auch die geplante Abschaffung der degressiven Afa. Bisher können Unternehmen im ersten Jahr für die Abnutzung beweglicher Güter des Anlagevermögens einen besonders hohen Anteil für de Abnutzung geltend machen und die Investition in den Folgejahren mit fallenden Anteilen abschreiben. Künftig sollen sie über die gesamte Zeit der unterstellten Nutzungsdauer nur noch gleiche Jahresbeiträge abschreiben können. Das kostet die Unternehmen Liquidität und wird ihre Investitionsfähigkeit verringern.

Das Leistungszeugnis im Einzelnen

INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze