Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikEntwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
- Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (Förderung mildtätiger Zwecke) in Höhe von 300 Euro jährlich,
- Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrags von 1.848 Euro auf 2.100 Euro,
- Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen


