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Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und Finanzpolitik

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

  • Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (Förderung mildtätiger Zwecke) in Höhe von 300 Euro jährlich,
  • Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrags von 1.848 Euro auf 2.100 Euro,
  • Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen

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