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Sozialpolitik

Positiv wirken sich folgende Neuerungen aus:

  • Rente mit 67: Am 9. März wurde diese Reform im Bundestag beschlossen, die das Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre anhebt. Dieser von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering konsequent durchgesetzte Schritt ist aus demografischen Gründen unausweichlich und richtig. Allerdings ist die Neuregelung nun dadurch verwässert worden, dass Versicherte mit 45 Beitragsjahren auch künftig mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen können sollen. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Versicherungsprinzip, denn die Gesetzliche Rentenversicherung zahlt ihre Leistungen ohne Abschläge seit jeher erst ab einem bestimmten Alter aus. Die geplante Neuregelung benachteiligt zum Beispiel Frauen, die Kindes halber vielfach eine unstetigere Erwerbsbiografie vorzuweisen haben. Und sie verlagert Beitragslasten auf kommende Generationen. Dieser Teil des Gesetzes, das voraussichtlich am 30. März 2007 im Bundesrat abschließend behandelt wird, ist damit letztlich unsozial.

  • Positiv ist auch zu würdigen, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 2,3 Prozentpunkte auf nun 4,2 Prozent gesenkt wurde. Das wurde allerdings teuer durch einen Teil der Mehrwertsteuererhöhung erkauft. Allerdings wird diese Entlastung bei den Lohnzusatzkosten zum Teil wieder einkassiert durch neue Lasten bei den Rentenbeitragssätzen. Diese steigen von 19,5 auf 19,9 Prozent.

In Minus rutscht die gesamte Sozialpolitik der Bundesregierung durch eine völlig verunglückte Gesundheitsreform.

Die Politik hat die Warnungen der großen Mehrheit aller Ökonomen in den Wind geschlagen: Gesundheit wird teurer und bürokratischer für alle. Daran ändern auch die vielen Änderungen, die seit Präsentation der Eckpunkte bis zur abschließenden Beratung des Gesetzeswerks am 16. Februar im Bundestag eingearbeitet wurden, nichts: Die Gesundheitsreform ist politische Quacksalberei. Mit dem Gesundheitsfonds übernimmt der Staat die Kontrolle über die Medizin. Das GKV-Wettbewerbsstärkungs­gesetz reduziert in Wahrheit den Wettbewerb zwischen den Kassen zum Schaden aller gesetzlich Versicherten auf ein Minimum.

Das Leistungszeugnis im Einzelnen



INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze