Körperschaftsteuer
8. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikUnternehmensteuerreformgesetz 2008
Der Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 ist bereits ausführlich in der 7. Auflage der IW-Politikanalyse im Auftrag von INSM und WirtschaftsWoche bewertet worden. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 6.7.2007 tritt die Reform Anfang des nächsten Jahres in Kraft. Nachfolgend werden allein jene Änderungen aufgeführt, die der Gesetzentwurf
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » ZusammenfassungDie Unternehmenssteuerreform 2008 wird unterm Strich die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen verbessern.
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikEinschränkung der Wertpapierleihe
Bei der Wertpapierleihe werden Aktien, Anleihen o. Ä. für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt an einen Entleiher übertragen. Die Einschränkung der Wertpapierleihe sorgt für eine konsequente Besteuerung der Erträge beim Eigentümer der Wertpapiere; die bisherige steuerliche Unterscheidung von Kapitalgesellschaften nach ihrer Geschäftstätigkeit
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikVerschärfung der Mantelkaufregelung
Grundsätzlich kann eine Kapitalgesellschaft die Verluste eines Geschäftsjahres mit den Gewinnen nachfolgender Geschäftsjahre verrechnen. Allerdings gilt die folgende Einschränkung: Verluste, die über dem Sockelbetrag von 1 Million Euro liegen, dürfen nur zu 60 Prozent mit dem Gewinn des Folgejahres verrechnet werden (Mindestbesteuerung). Verbleibende Fehlbeträge
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikII.1 Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente
Besteuerung von Funktionsverlagerungen. Während die Zinsschranke den Transfer bereits erwirtschafteter Gewinne in das steuergünstigere Ausland begrenzen soll, nimmt die Bundesregierung auch den Verlust von noch nicht realisierten Gewinnen durch grenzüberschreitende, konzerninterne Funktionsverlagerungen ins Visier. Ins Ausland transferiertes Gewinnpotenzial soll
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikII.1 Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente
Zinsschranke. Im Rahmen der Einkommen- und Körperschaftsteuer wird der Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen neu geregelt. Die maßgebliche Norm ist der neue § 4h Einkommensteuergesetz (EStG). Über den umformulierten § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG) gilt die so genannte Zinsschranke für Kapitalgesellschaften. Sie ergänzt die
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikII.1 Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente
Nach den Eckpunkten der Bundesregierung vom Juli 2006 sollten die Gewerbesteuer (als kommunale Unternehmenssteuer) und die Körperschaftsteuer (als föderale Unternehmenssteuer) eine einheitliche Bemessungsgrundlage erhalten. Dazu sollte die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen sowie der Finanzierungsanteile von Mieten, Leasingraten und Pachten erheblich eingeschränkt werden.[2]
5. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikAusweitung der Bemessungsgrundlage um ertragsunabhängige Elemente
Ein niedrigerer nominaler Steuertarif führt nicht automatisch zu einer geringeren effektiven Steuerlast, wenn andererseits die Bemessungsgrundlage erweitert wird. Um die Steuerausfälle für die öffentliche Hand zu begrenzen, plant die Bundesregierung, die Steuerbasis zu vergrößern. Eine breitere Bemessungsgrundlage bei niedrigeren Steuersätzen ist aus
5. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikAbsenkung der tariflichen Steuerbelastung
Die Steuerbelastung der Unternehmen ist in Deutschland nicht nur je nach Rechtsform (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften) uneinheitlich, sondern im internatonalen Vergleich auch zu hoch. Für Kapitalgesellschaften liegt die tarifliche Steuerbelastung bei 38,7 Prozent.
Die Unternehmenssteuerreform 2008 wird unterm Strich die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen verbessern.


