Kfz-Steuerreform
11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und Finanzpolitik5.3.3 Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze (Entwurf)
Neben dem Hubraum eines Fahrzeugs soll künftig auch sein CO2-Ausstoß in die Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer einfließen: Als Sockelbetrag je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum werden bei Benzinern 2 Euro und bei Dieselmotoren 9,50 Euro angesetzt. Ergänzt wird dies um eine CO2-Komponente. Hier gilt eine steuerfreie Basismenge von zunächst 120 Gramm pro Kilometer.
11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Modernisierung des Staates (Governance)Modernisierung des Staates (Governance)
Die Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer geht von den Ländern auf den Bund über.
11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » ZusammenfassungDie geplante Reform der Kfz-Steuer beseitigt nicht nur die Verunsicherung aufseiten von Autofahrern und Produzenten, sondern sorgt auch für klarere Strukturen im föderalen Gefüge. Nach einer Übergangszeit liegen Ertrags-, Verwaltungs- und Regelungskompetenz allein beim Bund und sind nicht mehr auf Bund und Länder verteilt.


