Haushaltsbegleitgesetz 2006
4. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » SozialpolitikSenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung
Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 beinhaltet die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent zum 1.1.2007. Darauf soll ein Prozentpunkt aus der Erhöhung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent verwendet werden. Den anderen Prozentpunkt soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach den Vorgaben der Bundesregierung
2. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikKürzungen bei den Personalausgaben und bei den Regionalisierungsmitteln
- Die Bundesregierung hat beschlossen, in diesem und den nächsten drei Jahren nur die Hälfte des Weihnachtsgeldes auszuzahlen. Die Personalausgaben des Bundes sollen dadurch in den Jahren 2006 bis 2010 um jährlich rund 500 Mio. Euro sinken.
- Die den Ländern aufgrund des Regionalisierungsgesetzes zustehenden Mittel werden entdynamisiert und auf niedrigerem Niveau
Absenkung/Streichung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Der Bundeszuschuss zur GKV soll im nächsten Jahr auf 1,5 Mrd. Euro sinken und ab 2008 ganz entfallen.
2. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » SozialpolitikPauschale Kürzung des Allgemeinen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung
Zur Entlastung des Bundeshaushaltes plant die Große Koalition, den Allgemeinen Bundeszuschuss 2006 um 170 Mio. Euro und ab 2007 um jährlich jeweils 340 Mio. Euro zu kürzen. Entgegen ursprünglichen Ankündigungen wird der Allgemeine Bundeszuschuss aber weiter nach den bestehenden Regeln fortgeschrieben.
2. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » ArbeitsmarktpolitikÄnderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
1. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1.1.2007 von derzeit 6,5 auf 4,5 Prozent gesenkt. 1 Prozentpunkt wird aus den zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes finanziert.[5] Das Transfervolumen liegt in den Jahren 2007 bis 2009 zwischen rund 6,5 und 7,8 Mrd. Euro und soll in den Folgejahren mit dem Wachstum des Umsatzsteueraufkommens steigen.


