Einkommensteuer
11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikDer Freibetrag bei der Veranlagung zur Einkommensteuer steigt für jedes zu berücksichtigende Kind von 5.808 auf 6.024 Euro.[1]
11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikAb dem 1.1.2010 können die vom Steuerpflichtigen geleisteten Beiträge zur privaten und gesetzlichen (Basis-)Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung vollständig von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen werden.
11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und Finanzpolitik5.2 Konjunkturpaket I: Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung vom 21.12.2008
11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und Finanzpolitik5.3 Konjunkturpaket II: Pakt für Beschäftigung und Stabilität
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Entwurf)
11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und Finanzpolitik5.5.2 Wiedereinführung der Pendlerpauschale
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.12.2008
11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » ZusammenfassungDas Entlastungspaket und die Konjunkturpakete enthalten eine Vielzahl von steuerrechtlichen Änderungen. Eine breite Entlastung der Bürger versprechen die geplante Reform des Einkommensteuertarifs, mit der auch die kalte Progression teilweise beseitigt wird, die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung bei der Einkommensteuer sowie die
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » ZusammenfassungDie Unternehmenssteuerreform 2008 wird unterm Strich die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen verbessern.
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikEntwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
- Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (Förderung mildtätiger Zwecke) in Höhe von 300 Euro jährlich,
- Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrags von 1.848 Euro auf 2.100 Euro,
- Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen
IV. Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich um eine Quellenbesteuerung der privaten Kapitalerträge, mit deren Erhebung die Steueransprüche des Staates gegenüber dem Steuerpflichtigen definitiv abgegolten sind. Der Steuersatz für die Abgeltungsteuer soll 25 Prozent betragen. Darauf sind noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls -regional unterschiedlich
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikAbschaffung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter
Aufgrund dieser Neuregelung müssen künftig alle Gegenstände, die mehr als 60 Euro wert sind, erfasst und jährlich im Inventar aufgelistet werden. Die Bundesregierung verlässt damit ihren Kurs, durch Pauschalierungen die Besteuerung zu vereinfachen. Die Maßnahme führt dauerhaft zu erheblichem bürokratischen Mehraufwand in den Unternehmen. Der Fiskus
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikAbschaffung der degressiven AfA
Die steuerrechtlich mögliche Ausnahme der degressiven Absetzung für Abnutzung bei beweglichen Gütern des Anlagevermögens vom Regelfall der linearen Abschreibung soll abgeschafft werden. Künftig können Unternehmen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des betrieblichen Anlagevermögens während der unterstellten Nutzungsdauer nur noch in gleichen
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikII.1 Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente
Besteuerung von Funktionsverlagerungen. Während die Zinsschranke den Transfer bereits erwirtschafteter Gewinne in das steuergünstigere Ausland begrenzen soll, nimmt die Bundesregierung auch den Verlust von noch nicht realisierten Gewinnen durch grenzüberschreitende, konzerninterne Funktionsverlagerungen ins Visier. Ins Ausland transferiertes Gewinnpotenzial soll
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikII.1 Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente
Zinsschranke. Im Rahmen der Einkommen- und Körperschaftsteuer wird der Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen neu geregelt. Die maßgebliche Norm ist der neue § 4h Einkommensteuergesetz (EStG). Über den umformulierten § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG) gilt die so genannte Zinsschranke für Kapitalgesellschaften. Sie ergänzt die
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikI.2 Besteuerung von Personenunternehmen
Die Gewinnbesteuerung von Personenunternehmen differenziert ab 2008 danach, ob der Gewinn im Unternehmen verbleibt (Unternehmensebene) oder ob er ausgeschüttet wird (Unternehmerebene). Insgesamt sind drei Fälle zu unterscheiden:
6. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikAbgeltungsteuer: Der Teufel steckt im Detail
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform will die Bundesregierung auch eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge einführen. Dabei handelt es sich um eine Quellenbesteuerung der Kapitalerträge, mit deren Erhebung die Steueransprüche des Staates gegenüber dem Steuerpflichtigen definitiv abgegolten sind. Die Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab, und der
6. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikSteuerpolitik: Widersprüchliche Signale und ein verteilungspolitischer Placebo-Effekt
Auch weil die Große Koalition zu Beginn ihrer Amtszeit beschlossen hatte, nicht mehr zu rechtfertigende Subventionen zu beschränken oder abzuschaffen, war der Teilindikator „Steuern und Finanzen" im Januar 2006 mit einem vergleichsweise hohen Wert von 4,3 Prozent gestartet. Während jedoch einerseits die Verlustverrechnung bei bestimmten Steuerstundungsmodellen und die
5. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikIm Zuge der Unternehmenssteuerreform plant die Bundesregierung auch eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Dabei handelt es sich um eine Quellenbesteuerung der Kapitalerträge, mit deren Erhebung die Steueransprüche des Staates gegenüber dem Steuerpflichtigen definitiv abgegolten sind. Die Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab, und der Bürger braucht die
5. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikAbsenkung der tariflichen Steuerbelastung
Die Steuerbelastung der Unternehmen ist in Deutschland nicht nur je nach Rechtsform (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften) uneinheitlich, sondern im internatonalen Vergleich auch zu hoch. Für Kapitalgesellschaften liegt die tarifliche Steuerbelastung bei 38,7 Prozent.
4. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikAllgemeine Anmerkung zum Steueränderungsgesetz 2007 und zur Steuerpolitik der Großen Koalition
Nach Berechnungen des BMF beschert der Abbau der Steuervergünstigungen Bund, Ländern und Gemeinden ein Einnahmenplus von 4,1 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung). Dieser Betrag liegt deutlich über dem veranschlagten Aufkommen aus der „Reichensteuer" von 1,3 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung und ohne Entlastungsbetrag). Dabei begründet die Bundesregierung den höheren
4. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikEntwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007
- „Reichensteuer": Der Spitzensteuersatz soll von 42 auf 45 Prozent ab einem zu versteuernden Privateinkommen von 250.000/500.000 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) steigen. Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit) sind davon (zunächst) nicht betroffen. Denn für sie soll es im
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
- Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben/ Werbungskosten
- Steuerermäßigung für Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen
- Steuerermäßigung für Pflege- und Betreuungsleistungen
- Anhebung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter auf 30 Prozent und maximal das 3-fache der
Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
Das Gesetz beschneidet die Attraktivität so genannter Steuerstundungsmodelle, indem die möglicherweise anfallenden Verluste aus bestimmten Anlageformen nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden dürfen. Es betrifft Verluste aus Medienfonds, Schiffsbeteiligungen (soweit sie noch Verluste vermitteln), New Energy Fonds,
1. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikGesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage
Das Gesetz schafft die Eigenheimzulage für Neufälle ab. Die Wohneigentumsförderung für Altfälle bleibt davon unberührt. Die Einsparungen für die öffentliche Hand liegen in diesem Jahr bei 223 Mio. Euro. Sie steigen bis zum Jahr 2013 auf knapp 5,9 Mrd. Euro jährlich an.
1. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikGesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm
1. Abschaffung des Freibetrags für Abfindungen
1. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikGesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (Entwurf)
6. Berücksichtigung von Anschaffungskosten für Wertpapiere, vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte sowie Grundstücke erst im Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Entnahme
Die Unternehmenssteuerreform 2008 wird unterm Strich die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen verbessern.


