Arbeitsmarktpolitik
Das am 9. März beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen hilft Stellenbewerbern über 52. Sie können leichter auch mehrmals hintereinander befristet eingestellt werden. Das senkt die Beschäftigungsschwelle für ältere Bewerber in den Unternehmen und kann damit eines der Hauptübel am Arbeitsmarkt – die niedrige Altersbeschäftigungsquote – lindern. Allerdings ist zu bedauern, dass nur Stellenbewerber von der Neuregelung profitieren können, die zuvor mindestens vier Monate arbeitslos waren.
Das Leistungszeugnis im Einzelnen


