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Abschaffung der Eigenheimzulage

1. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und Finanzpolitik

Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage

Das Gesetz schafft die Eigenheimzulage für Neufälle ab. Die Wohneigentumsförderung für Altfälle bleibt davon unberührt. Die Einsparungen für die öffentliche Hand liegen in diesem Jahr bei 223 Mio. Euro. Sie steigen bis zum Jahr 2013 auf knapp 5,9 Mrd. Euro jährlich an.

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