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Kurzarbeitergeld

11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Arbeitsmarktpolitik

Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld vom 26.11.2008

Die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld wird bei Arbeitnehmern, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2009 entsteht, von zwölf auf 18 Monate verlängert.

  • Die Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld vom 19.12.2006 tritt außer Kraft.
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    11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Zusammenfassung

    Zusammenfassung

    Die Bundesregierung hat zum 1.1.2009 die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von zwölf auf 18 Monate verlängert. Die befristete Regelung gilt für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis Ende dieses Jahres entsteht. Den Arbeitgebern wird mindestens die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erlassen. In Abhängigkeit von Schwere und Dauer des

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