Kurzarbeitergeld
11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » ArbeitsmarktpolitikVerordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld vom 26.11.2008
Die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld wird bei Arbeitnehmern, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2009 entsteht, von zwölf auf 18 Monate verlängert.
Die Bundesregierung hat zum 1.1.2009 die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von zwölf auf 18 Monate verlängert. Die befristete Regelung gilt für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis Ende dieses Jahres entsteht. Den Arbeitgebern wird mindestens die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erlassen. In Abhängigkeit von Schwere und Dauer des
12. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » 12. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln - Endbericht » 12. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln - ArbeitsmarktVerlängerung und Vereinfachung der KurzarbeitErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für dasKurzarbeitergeld vom 29.5.2009Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und andererGesetze (Das Gesetz wurde später umbenannt in Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung


