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Kfz-Steuer

11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und Finanzpolitik

5.2 Konjunkturpaket I: Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung vom 21.12.2008

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11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und Finanzpolitik

5.3.3 Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze (Entwurf)

Neben dem Hubraum eines Fahrzeugs soll künftig auch sein CO2-Ausstoß in die Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer einfließen: Als Sockelbetrag je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum werden bei Benzinern 2 Euro und bei Dieselmotoren 9,50 Euro angesetzt. Ergänzt wird dies um eine CO2-Komponente. Hier gilt eine steuerfreie Basismenge von zunächst 120 Gramm pro Kilometer.

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11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Modernisierung des Staates (Governance)

Modernisierung des Staates (Governance)

Die Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer geht von den Ländern auf den Bund über.

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11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Zusammenfassung

Zusammenfassung

Die geplante Reform der Kfz-Steuer beseitigt nicht nur die Verunsicherung aufseiten von Autofahrern und Produzenten, sondern sorgt auch für klarere Strukturen im föderalen Gefüge. Nach einer Übergangszeit liegen Ertrags-, Verwaltungs- und Regelungskompetenz allein beim Bund und sind nicht mehr auf Bund und Länder verteilt.

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11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Zusammenfassung

Zusammenfassung

Das Entlastungspaket und die Konjunkturpakete enthalten eine Vielzahl von steuerrechtlichen Änderungen. Eine breite Entlastung der Bürger versprechen die geplante Reform des Einkommensteuertarifs, mit der auch die kalte Progression teilweise beseitigt wird, die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung bei der Einkommensteuer sowie die

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INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze