Gewerbesteuer
8. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikUnternehmensteuerreformgesetz 2008
Der Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 ist bereits ausführlich in der 7. Auflage der IW-Politikanalyse im Auftrag von INSM und WirtschaftsWoche bewertet worden. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 6.7.2007 tritt die Reform Anfang des nächsten Jahres in Kraft. Nachfolgend werden allein jene Änderungen aufgeführt, die der Gesetzentwurf
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikIII. Neuregelung der Gewerbesteuer
Neben der bereits erläuterten Ausdehnung der Bemessungsgrundlage um ertragsunabhängige Elemente (siehe II.) soll es weitere Änderungen bei der Gewerbesteuer geben:
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikII.1 Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente
Gewerbesteuer. Zur Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer sind künftig alle Schuldzinsen und die Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen zu 25 Prozent hinzuzurechnen. Die Bestimmung des Finanzierungsanteils von Mieten, Pachten, Leasingraten erfolgt pauschal:
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikII.1 Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente
Nach den Eckpunkten der Bundesregierung vom Juli 2006 sollten die Gewerbesteuer (als kommunale Unternehmenssteuer) und die Körperschaftsteuer (als föderale Unternehmenssteuer) eine einheitliche Bemessungsgrundlage erhalten. Dazu sollte die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen sowie der Finanzierungsanteile von Mieten, Leasingraten und Pachten erheblich eingeschränkt werden.[2]
5. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikAusweitung der Bemessungsgrundlage um ertragsunabhängige Elemente
Ein niedrigerer nominaler Steuertarif führt nicht automatisch zu einer geringeren effektiven Steuerlast, wenn andererseits die Bemessungsgrundlage erweitert wird. Um die Steuerausfälle für die öffentliche Hand zu begrenzen, plant die Bundesregierung, die Steuerbasis zu vergrößern. Eine breitere Bemessungsgrundlage bei niedrigeren Steuersätzen ist aus
5. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Steuer- und FinanzpolitikAbsenkung der tariflichen Steuerbelastung
Die Steuerbelastung der Unternehmen ist in Deutschland nicht nur je nach Rechtsform (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften) uneinheitlich, sondern im internatonalen Vergleich auch zu hoch. Für Kapitalgesellschaften liegt die tarifliche Steuerbelastung bei 38,7 Prozent.


