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Arbeitslosenversicherung

11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Sozialpolitik

4.2 Konjunkturpaket II: Pakt für Beschäftigung und Stabilität

Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland

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11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Sozialpolitik

4.1 Maßnahmenpaket zur Senkung der steuerlichen Belastung, Stabilisierung der Sozialversicherungsausgaben und für Investitionen in Familien

Der sozialpolitische Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung vom Oktober 2008 umfasst die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung und die Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.1.2009. Die Beitragsänderungen sind in einem Gesetz und zwei Verordnungen geregelt:

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11. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Zusammenfassung

Zusammenfassung

Bei den Beitragssätzen zu den Sozialversicherungen fährt die Bundesregierung einen Zickzackkurs. Nachdem noch zum Start des Gesundheitsfonds am 1.1.2009 der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von durchschnittlich 14,9 auf einheitlich 15,6 Prozent (inklusive Sonderbeitrag der Versicherten) gestiegen war, senkt die Große Koalition mithilfe umfangreicher

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10. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Arbeitsmarktpolitik

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD sich darauf verständigt, die unüberschaubare Vielzahl der Förder-Instrumente auf den Prüfstand zu stellen sowie unwirksame und ineffiziente arbeitsmarktpolitische Maßnahmen abzuschaffen. Die grundlegende Neuausrichtung der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollte eigentlich „spätestens im Jahr 2007" erfolgen.

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9. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Zusammenfassung

Zusammenfassung

Sozialpolitik. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Reform der sozialen Pflegeversicherung verabschiedet. Gegenüber den bereits in der 8. IW-Politikanalyse für INSM und WiWo berücksichtigten Eckpunkten haben sich keine bewertungsrelevanten Änderungen ergeben. Leichten Auftrieb hat der Teilindikator durch die zum 1.1.2008 beschlossene Senkung des

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9. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Zusammenfassung

Zusammenfassung

Arbeitsmarktpolitik. Mit der längeren Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I vollzieht die Große Koalition eine weitere Rolle Rückwärts. Die Politik verkauft die längere Auszahlung für ältere Arbeitlose von bis zu 24 Monaten zwar als Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Sie wird aber tatsächlich das Problem der

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9. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Sozialpolitik

Lohnzusatzkosten: Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung

  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt von derzeit 4,2 auf 3,3 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens zum 1.1.2008

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9. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Arbeitsmarktpolitik

Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I

  • Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) soll ab dem 1.1.2008 folgendermaßen geändert werden:
    • 50- bis 54-Jährige erhalten bis zu 15 Monate lang ALG I, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor Leistungsbezug mindestens 30 Monate Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben;
    • 55- bis 57-Jährige erhalten bis

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    8. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Prof. Michael Hüther » Das Leistungszeugnis der Bundesregierung im Detail » Arbeitsmarktpolitik

    Arbeitsmarktpolitik

    Aus den Beitragsgeldern der Arbeitslosenversicherung will sich der Staat ab 2008 insgesamt 5 Milliarden Euro abzweigen. Dieses Geld soll zur Hälfte die Eingliederung von ALG-II-Empfängern ins Berufsleben und die Verwaltungskosten für die Grundsicherung für Arbeitsuchende finanzieren. Eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit darf aber nicht für allgemeine

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    8. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Arbeitsmarktpolitik

    Ausbildungsbonus

    Union und SPD wollen „diejenigen Unternehmen, die über den Durchschnitts-Bedarf ausbilden, [...] eine Vergünstigung in Form einer Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung" gewähren. Dieses Ziel haben sie in einem gemeinsamen Entschließungsantrag formuliert und im Bundestag mit ihrer Mehrheit verabschiedet.

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    8. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Arbeitsmarktpolitik

    Entwurf des Bundeshaushalts 2008, hier: Eingliederungsbeitrag statt Aussteuerungsbetrag

    • Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird gesetzlich verpflichtet, sich ab 2008 zur Hälfte an den Eingliederungskosten und den Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu beteiligen. Dieser neue Eingliederungsbeitrag belastet die BA mit 5 Milliarden Euro im Jahr.
    • Der Aussteuerungsbetrag der BA an den Bundeshaushalt wird

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    8. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Sozialpolitik

    Lohnzusatzkosten

    Ab Juli 2008 soll der (Regel-)Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte steigen. Er liegt dann bei 1,95 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts.

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    7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Zusammenfassung

    Sozialpolitik

    Positiv ist auch zu würdigen, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 2,3 Prozentpunkte auf nun 4,2 Prozent gesenkt wurde. Das wurde allerdings teuer durch einen Teil der Mehrwertsteuererhöhung erkauft. Allerdings wird diese Entlastung bei den Lohnzusatzkosten zum Teil wieder einkassiert durch neue Lasten bei den Rentenbeitragssätzen. Diese steigen von 19,5

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    7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Sozialpolitik

    Gesetz über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitrags­zuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007 [3]

    • Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung steigt zum 1.1.2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent.
    • Der Beitragsatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1.1.2007 auf 4,2 Prozent. Bisher stand nach Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 lediglich eine Herabsetzung von 6,5 auf 4,5 Prozent fest.

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    7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Arbeitsmarktpolitik

    Entgeltsicherung, Eingliederungszuschuss und Weiterbildungsförderung in Betrieben für ältere Arbeitnehmer

    Grundsätzlich sind diese Instrumente schon heute Bestandteil der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Insofern enthält das Gesetzesvorhaben, das Bestandteil der „Initiative 50plus" der Bundesregierung ist, nichts Neues. Lediglich die Ausgestaltung dieser Instrumente ändert sich:

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    6. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Sozialpolitik

    Lohnzusatzkosten: Keine nachhaltige Senkung

    Durch die Beschlüsse der Großen Koalition gehen im nächsten Jahr die Beiträge zu den Sozialversicherungen um ca. 1 Prozentpunkt zurück (Tabelle 1).

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    4. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Sozialpolitik

    Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung

    Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 beinhaltet die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent zum 1.1.2007. Darauf soll ein Prozentpunkt aus der Erhöhung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent verwendet werden. Den anderen Prozentpunkt soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach den Vorgaben der Bundesregierung

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    2. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Arbeitsmarktpolitik

    Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

    1. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1.1.2007 von derzeit 6,5 auf 4,5 Prozent gesenkt. 1 Prozentpunkt wird aus den zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes finanziert.[5] Das Transfervolumen liegt in den Jahren 2007 bis 2009 zwischen rund 6,5 und 7,8 Mrd. Euro und soll in den Folgejahren mit dem Wachstum des Umsatzsteueraufkommens steigen.

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    2. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Sozialpolitik

    Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung

    Die Bundesregierung hat festgelegt, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2007 von derzeit 6,5 auf 4,5 Prozent sinken soll.

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    1. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Arbeitsmarktpolitik

    Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

    3. Die Möglichkeit für Arbeitnehmer über 58 Jahre, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II unter erleichterten Voraussetzungen zu beziehen („58er-Regelung"), ist um zwei Jahre verlängert worden. Auf diese Weise können Arbeitslose den Transfer beziehen, ohne der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen zu müssen.

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    1. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Arbeitsmarktpolitik

    Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

    1. Arbeitsagenturen sind nicht mehr verpflichtet, eine Personal-Service-Agentur einzurichten.

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    Fazit und politische Handlungsempfehlung

    Die registrierte Arbeitslosigkeit lag im Februar 2007 bei 4,2 Millionen. Gegenüber dem Vorjahr gab es 826.000 Arbeitslose weniger. Die Arbeitslosenquote ging auf 10,1 Prozent zurück und ist damit um 2,1 Prozentpunkte niedriger als vor einem Jahr. Wenn jetzt die Weichen richtig gestellt werden, ist eine Zahl von 3 Millionen plus x zum Ende der Legislaturperiode

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    Sozialpolitik

    Positiv ist auch zu würdigen, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 2,3 Prozentpunkte auf nun 4,2 Prozent gesenkt wurde. Das wurde allerdings teuer durch einen Teil der Mehrwertsteuererhöhung erkauft. Allerdings wird diese Entlastung bei den Lohnzusatzkosten zum Teil wieder einkassiert durch neue Lasten bei den Rentenbeitragssätzen. Diese steigen von 19,5 auf

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    12. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » 12. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln - Endbericht » 12. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln - Arbeitsmarkt

    Verlängerung und Vereinfachung der KurzarbeitErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für dasKurzarbeitergeld vom 29.5.2009Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und andererGesetze (Das Gesetz wurde später umbenannt in Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung

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INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze