Ältere Arbeitnehmer
10. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » ArbeitsmarktpolitikBewertungsrelevante Änderungen
10. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » ArbeitsmarktpolitikWeitere arbeitsmarktrelevante Gesetzesänderungen
Die Große Koalition hat in der ersten Jahreshälfte 2008 eine Reihe von kleineren Gesetzesänderungen vorgenommen. So hat sie den so genannten Kinderzuschlag weiterentwickelt, das Wohngeld erhöht, den Ausbildungsbonus eingeführt und ältere Arbeitslose durch die so genannte 63er-Regelung vor höheren Abschlägen von der Rente bei vorzeitigem Ruhestand
9. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » ArbeitsmarktpolitikVerlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I
- Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) soll ab dem 1.1.2008 folgendermaßen geändert werden:
- 50- bis 54-Jährige erhalten bis zu 15 Monate lang ALG I, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor Leistungsbezug mindestens 30 Monate Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben;
- 55- bis 57-Jährige erhalten bis
Das am 9. März beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen hilft Stellenbewerbern über 52. Sie können leichter auch mehrmals hintereinander befristet eingestellt werden. Das senkt die Beschäftigungsschwelle für ältere Bewerber in den Unternehmen und kann damit eines der Hauptübel am Arbeitsmarkt - die niedrige
7. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » ArbeitsmarktpolitikGrundsätzlich sind diese Instrumente schon heute Bestandteil der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Insofern enthält das Gesetzesvorhaben, das Bestandteil der „Initiative 50plus" der Bundesregierung ist, nichts Neues. Lediglich die Ausgestaltung dieser Instrumente ändert sich:
5. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » Arbeitsmarktpolitik„Initiative 50plus" zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser ins Erwerbsleben
Die von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) im Bundeskabinett am 19.7.2006 vorgestellten Eckpunkte zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser ins Erwerbsleben beinhalten im Wesentlichen
1. INSM-WiWo-Politikanalyse des IW Köln » ArbeitsmarktpolitikFünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
3. Die Möglichkeit für Arbeitnehmer über 58 Jahre, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II unter erleichterten Voraussetzungen zu beziehen („58er-Regelung"), ist um zwei Jahre verlängert worden. Auf diese Weise können Arbeitslose den Transfer beziehen, ohne der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen zu müssen.


