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Sozialpolitik

Lohnzusatzkosten: Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung

Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 2./3. Beratung BT: 16.11.2007; Inkrafttreten: 1.1.2008

Bewertungsrelevante Maßnahme

  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt von derzeit 4,2 auf 3,3 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens zum 1.1.2008

Bewertung

Bereits im Sommer hatte das Bundeskabinett im brandenburgischen Meseberg beschlossen, den Beitragssatz von derzeit 4,2 auf 3,9 Prozent zu senken. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 24.10.2007 erstmals im Bundestag beraten. Mittlerweile hat das Parlament infolge eines Verhandlungsergebnisses des Koalitionsausschusses vom 12.11.2007 beschlossen, den Beitragssatz sogar auf 3,3 Prozent herabzusetzen. Dies führt dazu, dass der paritätisch finanzierte Gesamtsozialversicherungsbeitrag von derzeit rund 39,7 auf 38,8 Prozent zum Jahresanfang 2008 sinken wird (siehe Tabelle). Allerdings wird er zur Jahresmitte voraussichtlich wieder auf 39,05 Prozent steigen, da dann der (Regel-)Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung im Zuge der Pflegereform von 1,7 auf 1,95 Prozent angehoben werden soll.

Entwicklung der Beiträge zur Sozialversicherung


2006

2007

2008

ab 1.1.2008

ab 1.7.2008

Arbeitslosenversicherung

6,5

4,2

3,3

3,3

Krankenversicherung*

13,3

13,9

13,9

13,9

Rentenversicherung

19,5

19,9

19,9

19,9

Pflegeversicherung**

1,7

1,7

1,7

1,95

Gesamtsozialversicherungsbeitrag

41,0

39,7

38,8

39,05

* Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz; zuzüglich Sonderbeitrag der Versicherten in Höhe von 0,9 Prozent.

** zuzüglich Sonderbeitrag in Höhe von 0,25 Prozent für kinderlose Versicherte.

Der niedrigere Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zahlt sich sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber aus: Die Nettoeinkommen steigen und die Arbeitskosten sinken um jeweils gut 3,5 Milliarden Euro. Niedrigere Arbeitskosten wirken sich positiv auf die Nachfrage der Unternehmen nach Beschäftigten aus.

Der aktuelle Politikcheck des IW Köln berücksichtigt allein die Senkung um weitere 0,6 Prozentpunkte auf 3,3 Prozent; die Herabsetzung von 4,2 auf 3,9 Prozent wurde bereits in der 8. IW-Politikanalyse für INSM und WiWo (S. 23) bewertet - damals kompensierte diese die gleichzeitig vom Bundeskabinett beschlossene Anhebung des Pflegebeitrags.

Der Teilindikator „Sozialpolitik" steigt um 1,5 Prozentpunkte.

Fazit

Der Teilindikator „Sozialpolitik" steigt um 1,5 Zähler von -6,6 auf -5,1 Prozent.

INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze