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Modernisierung des Staates (Governance)

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG): Gründungen leichter gemacht

Kabinettsbeschluss vom 22.5.2007; geplantes Inkrafttreten: 1. Hälfte 2008

Bewertungsrelevante Änderungen

  • Das Mindeststammkapital für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) wird von bisher 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt.

  • Zur Erleichterung einer GmbH-Gründung dient die neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Hierzu ist keine Mindesteinlage für das Stammkapital erforderlich. Allerdings muss daraufhin jährlich ein Viertel des Gewinn angespart werden, bis die vorgeschriebene Eigenkapitaleinlage von mindestens 10.000 Euro aufgefüllt ist. Die UG (haftungsbeschränkt) kann dann in eine „normale" GmbH umgewandelt werden.

  • GmbH-Standardgründungen können per Mustervertrag erfolgen. Wird dieser genutzt, ist die notarielle Beurkundung nicht erforderlich. Es reicht die öffentliche Beglaubigung der Unterschriften.

  • Der Eintrag in das Handelsregister kann auch dann vorgenommen werden, wenn die staatliche Genehmigung für den Gewerbebetrieb noch nicht vorliegt.

Bewertung

Mit der Novellierung des GmbH-Gesetzes setzt die Bundesregierung ein Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Das Ziel, die Gründung von GmbHs zu erleichtern, ist zu begrüßen. Denn hierzulande braucht man laut einer Studie der Weltbank („Doing Business", 2006) durchschnittlich 24 Tage und neun Vorgänge (Anträge, Genehmigungen und Verfahren), bis eine GmbH ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen darf.

Die Senkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro und die erleichterte GmbH-Gründung über die Unternehmergesellschaft ohne Mindeststammkapital setzen die finanzielle Hemmschwelle für Existenzgründer und Personenunternehmer herab, die Rechtsform der GmbH zu wählen. Mustervertrag für Standardfälle und das Gründungs-Set helfen, die Gründungsdauer zu verkürzen. Auch die Möglichkeit, den Eintrag im seit 1.1.2007 elektronisch geführten Handelsregister unabhängig von der Zulassung zum Gewerbebetrieb vornehmen zu können, trägt dazu bei, die zeitlichen Gründungsbarrieren abzubauen. Zwar sinkt dadurch nicht die Anzahl der „Vorgänge", aber ihre Bedingtheit wird aufgehoben. Durch den Verzicht auf die notarielle Beurkundung werden die elektronischen Bar-Gründungen mithilfe der gesetzlichen Musterformulare ebenfalls weniger kosten- und zeit­intensiv.

INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze