Arbeitsmarktpolitik
Im Koalitionsausschuss haben Union und SPD sich auf die flächendeckende Einführung branchenspezifischer Mindestlöhne geeinigt. Dies wollen sie über die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und die Aktualisierung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes erreichen. Das Entsendegesetz wurde 1996 von der Regierung Kohl eingeführt. Das Gesetz sollte vor allem ausländische Unternehmen des Baugewerbes dazu bringen, sich an hiesige Tarifstandards zu halten. Nun sollen weitere Branchen einbezogen werden, die mindestens zur Hälfte tarifgebunden sind. Für die übrigen Wirtschaftszweige sollen Mindestlöhne über das Mindestarbeitsbedingungsgesetz ermöglicht werden. Dieses Gesetz gibt es bereits seit 1952; es wurde jedoch bisher nie angewendet.
Unabhängig davon, auf welcher dieser beiden Gesetzesgrundlagen Mindestlöhne kommen werden: Sie werden Arbeitsplätze kosten, vor allem weil viele gering Qualifizierte nicht mehr profitabel beschäftigt werden können. Zudem mischt sich der Staat in die Lohnfindung ein und unterhöhlt damit die Tarifautonomie. Mehr Bürokratie ist eine weitere absehbare Folge.
Kostspieliger Aktionismus ist zudem der beschlossene Beschäftigungszuschuss für Langzeitarbeitslose. Mit Millionenbeträgen aus dem Staatshaushalt soll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung subventioniert werden. Dadurch entsteht ein dritter, vermeintlich sozialer Arbeitsmarkt auf Kosten der Steuerzahler. Die Chancen der Geförderten, einen regulären Job zu finden, verbessern sich dadurch nicht - im Gegenteil, wie die Erfahrung mit ABM gezeigt hat. Stattdessen kommt es zu Mitnahmeeffekten.
Aus den Beitragsgeldern der Arbeitslosenversicherung will sich der Staat ab 2008 insgesamt 5 Milliarden Euro abzweigen. Dieses Geld soll zur Hälfte die Eingliederung von ALG-II-Empfängern ins Berufsleben und die Verwaltungskosten für die Grundsicherung für Arbeitsuchende finanzieren. Eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit darf aber nicht für allgemeine Staatsaufgaben zweckentfremdet werden. Ohne den Griff der öffentlichen Hand in die Kasse der Versicherten könnte der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,4 Prozentpunkte sinken.


