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Sozialpolitik

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)

Kabinettsbeschluss vom 30.11.2006; 1. Beratung BT: 14.12.2006, 2./3. Beratung BT: 9.3.2007; abschließende Beratung BR: 30.3.2007 (voraussichtlich)

Wesentliche Änderungen

  • Schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von derzeit 65 auf 67 Jahre in den Jahren 2012 bis 2029,

  • Abschlagsfreie Rente ab 65 Jahren für Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren („Altersrente für besonders langjährige Versicherte),

  • Modifizierung der Schutzklausel bei der Rentenanpassung.

Bewertung

„Rente mit 67"

Das Vorhaben der Bundesregierung, die Regelaltersgrenze für die Altersrente zwischen 2012 und 2029 schrittweise von derzeit 65 auf 67 Jahre anzuheben, ist bereits nach der verbindlichen Ankündigung im Februar 2006 in der 2. IW-Politikanalyse für INSM und WiWo kommentiert und deutlich positiv bewertet worden. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ändert daran nichts.

Keine Änderung.

Abschlagsfreie „Rente mit 65" nach 45 Versicherungsjahren

Versicherte sollen bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können, wenn sie 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr eines Kindes nachweisen.

Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Versicherungsprinzip und schafft eine neue versicherungsfremde Leistung. Denn die gesetzliche Rentenversicherung versichert nicht eine bestimmte Mindestbeitragszeit, sondern zahlt ihre Leistungen ohne Abschläge erst ab einem bestimmten Alter aus. Die geplante Neuregelung benachteiligt Versicherte, die bei gleichen Beiträgen eine kürzere Versicherungszeit oder eine unstetigere Erwerbsbiografie vorweisen. Auch Frauen werden weniger von der Regelung profitieren können als Männer, ebenso wird es Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland geben.

Dem jüngsten Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zufolge wird die Entlastung der Beitragszahler, die aus der Anhebung der Regelaltersgrenze resultiert, dauerhaft um 0,2 Prozentpunkte geschmälert (Ziffer 329). Damit konterkariert die Bundesregierung ihr Ziel, den Anstieg des Beitragssatzes über die schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters langfristig zu dämpfen.

Der Teilindikator „Soziale Sicherung" sinkt durch diese Maßnahme um 2,2 Prozentpunkte.[1]

Modifizierung der Schutzklausel

Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisherige Klausel zu ändern, die die Rentner vor einem Sinken des aktuellen Rentenwertes schützt, auch wenn dies nach dem Zusammenwirken von Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor erforderlich wäre. Diese Schutzklausel wurde mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz zum 1.1.2005 eingeführt (§ 68 Abs. 6 SGB VI).[2] Damals ging der Gesetzgeber davon aus, dass der künftige Erhöhungsspielraum groß genug sein würde, um die dämpfenden Faktoren wirken zu lassen. Entsprechend wurde die volle Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors bislang in der IW-Politikanalyse berücksichtigt.

Da jedoch die Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer seit 2005 nicht ausreichend gestiegen ist, hat die Schutzklausel bisher verhindert, dass der Rentenwert aufgrund des Nachhaltigkeitsfaktors gesunken ist. Diesen Effekt hat der Politikcheck des IW Köln für INSM und WiWo bisher nicht gesondert negativ bewertet.

Laut Gesetzentwurf müssten die Renten eigentlich bis 2008 um 3,14 Prozent in Westdeutschland und um 2,11 Prozent in Ostdeutschland gekürzt werden, wenn Nachhaltigkeits- und Riesterfaktor ungehindert wirken könnten. Da dies wegen der Schutzklausel nicht möglich ist, werden die Beitragszahler jährlich um rund 6 Milliarden Euro zusätzlich belastet. Hätte die Bundesregierung auf diese Fehlentwicklung nicht reagiert, müsste der Teilindikator „Soziale Sicherung" um 3,6 Prozentpunkte sinken.

Die jetzt vorgesehene Modifizierung der Schutzklausel heilt diesen Fehler langfristig. Zu kritisieren ist bei dieser an sich richtigen Änderung im Rentenrecht allerdings, dass die ausgebliebenen Rentenkürzungen erst frühestens ab Juli 2011 durch „Dämpfungen des aktuellen Rentenwerts" nachgeholt werden sollen. Um die Beitragszahler nicht dauerhaft für die ausgebliebenen Rentenkürzungen aufkommen zu lassen, sollen ab dann mögliche Rentenerhöhungen solange halbiert werden, bis die ausgelassenen Dämpfungen infolge der Riester- und Nachhaltigkeitsfaktoren nachgeholt worden sind.

Dieses Vorgehen ist aus zweierlei Hinsicht fragwürdig: Erstens ist weiterhin ungewiss, ob die künftige Lohn- und Gehaltsentwicklung nach Anwendung des Nachhaltigkeitsfaktors in den Jahren 2011 und später überhaupt Erhöhungsspielräume eröffnet. Der Grundsatz, dass der aktuelle Rentenwert nicht sinken darf, bleibt bestehen. Zweitens ist unverständlich, warum die Bundesregierung den Rentenanstieg mithilfe der modifizierten Schutzklausel erst ab 2011 begrenzen will und nicht bereits in diesem bzw. dem kommenden Jahr damit beginnt. Denn so werden die aktuellen Rentner in den nächsten vier Jahren auf Kosten der Beitragszahler begünstigt; die intergenerative Lastverschiebung zuungunsten der jungen Generation steigt.

Die Anhebung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,9 Prozent zum 1.1.2007 ist zumindest teilweise darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung erst mit Verzögerung darauf reagiert, dass der Nachhaltigkeitsfaktor seit seiner Einführung nicht in vollem Umfang wirken kann. Insoweit erfolgt eine negative Bewertung im Rahmen der Lohnzusatzkosten unter Abschnitt 3.3. Eine positive Bewertung der Modifizierung ist dagegen nicht geboten, weil sich gegenüber der bisher im Rahmen der IW-Politikanalyse unterstellten vollen Wirksamkeit des Nachhaltigkeitsfaktors keine Verbesserung ergibt.

Keine Änderung.

Gesundheitsreform 2007: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)

2./3. Beratung BT: 2.2.2007; abschließende Beratung BR: 16.2.2007;
geplantes Inkrafttreten: 1.1.2009, einzelne Elemente der Reform treten bereits zum 1.4.2007 in Kraft.

Zentrale Reformelemente

  • Schrittweise Steuerfinanzierung der beitragsfreien Kinderversicherung in der GKV ab 2008;

  • Einführung des Gesundheitsfonds zum 1.1.2009: In den neuen Gesundheitsfonds fließen die lohnabhängigen Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Steuermittel aus dem Bundeshaushalt;

  • gesetzliche Festlegung eines im gesamten Bundesgebiet und über alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen, lohnabhängigen Beitragssatzes ab dem 1.1.2009;

  • die gesetzlichen Krankenkassen können von den Versicherten eine Prämie erheben, sofern sie mit den aus dem Fonds gezahlten Pauschalen nicht auskommen. Der Zusatzbeitrag ist entweder eine Pauschale oder ein lohnabhängiger Betrag. Insgesamt darf die Prämie ein Prozent des Haushaltseinkommens nicht überschreiten; eine Prämie bis zu 8 Euro monatlich kann ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Erwirtschaften die Krankenkassen Überschüsse, erhalten die Versicherten Nachlässe.

  • Reform der privaten Krankenversicherung zum 1.1.2009:

    • In der privaten Krankenversicherung wird es ab 2009 einen Basistarif geben, der jedem Neuversicherten der PKV offen steht. Der Basistarif richtet sich nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der für alle privaten Krankenkassen gleich hohe Beitrag darf nicht über dem Höchstbeitrag zur GKV liegen; bei finanzieller Überforderung gibt es Unterstützung aus einer Umlage, die die übrigen Privatversicherten aufbringen.

    • Über 55-jährige Versicherte können ab dem 1.1.2009 von ihrem alten Tarif in den Basistarif wechseln. Den anderen Bestandsversicherten ist der Wechsel in den Basistarif nur im ersten Halbjahr 2009 gestattet.

    • Wollen privat Versicherte den Anbieter wechseln, so können sie die für sie von ihrem alten Anbieter gemachten Altersrückstellungen auf der Grundlage des Basistarifes zu der neuen Versicherung mitnehmen (Portabilität).

  • Es wird eine allgemeine Versicherungspflicht mit Kontrahierungszwang eingeführt. Dieser verpflichtet die PKV, ehemals privat Krankenversicherte, die keinen Versicherungsschutz mehr haben, ohne Risikoprüfung in den Basistarif aufzunehmen. Ehemalige Mitglieder der GKV ohne anderweitigen Versicherungsschutz haben ebenfalls Anspruch darauf, sich wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.

Die lange Zeit umstrittene Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen wird in einem eigenen Gesetz geregelt, zu dem die Bundesregierung bis zum Jahresende einen Entwurf vorlegen will.

Die Gesundheitsreform ist auf Basis der Eckpunkte vom Juli 2006 bereits in der 5. Auflage der Dauerstudie des IW Köln (S. 9 ff.) negativ bewertet worden. Sie kuriert keines der Leiden im Gesundheitssystem: Weder sinken die Beiträge, noch werden sie vom Faktor Arbeit entkoppelt. Der neue Gesundheitsfonds sorgt nicht für eine nachhaltige Finanzierung, sondern schafft mehr Bürokratie und Intransparenz. Und auch mehr Wettbewerb unter den Versicherungen, den Ärzten, Kliniken, Apothekern und Pharmaunternehmen ist - entgegen dem Gesetzestitel - nicht in Sicht.

Die vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch vorgenom­menen Änderungen führen zu keiner neuen Beurteilung.

Keine Änderung

Gesetz über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitrags­zuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007 [3]

BT-Drs 16/3268 vom 7.11.2006; 1. Beratung BT: 10.11.2006, 2./3. Beratung BT: 30.11.2006; Inkrafttreten: 1.1.2007

Bewertungsrelevante Änderungen

Bewertung

Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD die Anhebung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung angekündigt. Der entsprechende Gesetzesbeschluss ließ hingegen lange auf sich warten. Danach verfügt die allgemeine Rentenversicherung durch die Erhöhung des Beitragssatzes von 19,5 auf 19,9 Prozent in diesem Jahr über Mehreinnahmen von 3,4 Milliarden Euro. Der Arbeitgeberanteil steigt damit um 1,7 Milliarden Euro. Mit anderen Worten: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse werden um knapp 2 Milliarden Euro teurer. Dies läuft dem von der Bundesregierung selbst gesteckten Zielen zuwider, den Faktor Arbeit zu entlasten.

Der Teilindikator „Soziale Sicherung" sinkt durch diese Maßnahme um 1,5 Prozentpunkte.

Die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um weitere 0,3 Prozentpunkte entlastet den Faktor Arbeit. Denn die Kosten der Arbeitgeber sinken um rund 1 Milliarde Euro. Dies hebt die negative Wirkung des Anstiegs des Rentenbeitrags zum Teil wieder auf.

Der Teilindikator „Soziale Sicherung" steigt durch diese Maßnahme um 0,7 Prozentpunkte.

Fazit

Der Teilindikator „Soziale Sicherung" sinkt gegenüber der Bewertung in der 6. Politikanalyse des IW Köln für WirtschaftsWoche und initiative Neue Soziale Marktwirtschaft um 3 Prozentpunkte von 2,2 auf -0,8 Prozent.


[1] Bereits in der 2. Auflage der IW-Politikstudie für INSM und WiWo gab es einen Abschlag für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren in qualitativer Hinsicht um 0,7 Prozentpunkte. Die hier vorgenommene weitergehende Bewertung berücksichtigt diesen und stützt sich auf die jetzige Konkretisierung des Vorhabens.

[2] Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Reformbarometer Januar 2004, S. 12.

[3] Der Gesetzentwurf firmierte ursprünglich unter dem Titel „Gesetz über die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007." Die weitere Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung wurde bei den Beratungen des Parlamentsausschusses „Arbeit und Soziales" in das Gesetzgebungsverfahren eingearbeitet.

INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze