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Arbeitsmarktpolitik

Arbeitslosenversicherung: Entlastung teuer erkauft

Arbeitsmarktpolitisch punkten konnte die Große Koalition vor allem durch ihren Beschluss, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab dem 1. Januar 2007 von 6,5 auf 4,5 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens zu senken. Allerdings hat sie dieses im Haushaltsbegleitgesetz 2006 geregelte Vorhaben teuer erkauft, da sie gleichzeitig die Mehrwertsteuer erhöhte. Die erwarteten Steuermehreinnahmen aus (knapp) einem Mehrwertsteuerpunkt werden der Arbeitslosenversicherung zufließen. Damit werden versicherungsfremde Leistungen kompensiert, etwa der so genannte Aussteuerungsbeitrag, den die Bundesagentur an den Bundeshaushalt für jene Arbeitslosen abführen muss, die vom
ALG-I- in den ALG-II-Bezug wechseln.

Grundsicherung für Arbeitsuchende: neue Sanktionen, Probleme beim Hinzuverdienst

Zudem hat Schwarz-Rot einige Regelungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV") geändert. Zu den wichtigsten zählt eine Verschärfung der Sanktionen gegen ALG-II-Empfänger, die sich weigern, eine zumutbare Tätigkeit anzutreten, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen oder die daraus erwachsenden Pflichten zu erfüllen. Ab dem 1.1.2007 wird der Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent gesenkt (und, falls gewährt, der Zuschlag komplett gestrichen). Eine wiederholte Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres wird mit einer Kürzung des gesamten ALG II - also einschließlich der Leistungen für Unterkunft, Heizung und Mehrbedarfe - um 60 Prozent sanktioniert, bei einem abermaligen Verstoß entfällt der Anspruch komplett für drei Monate. Jugendliche Arbeitssuchende bis 25 Jahre riskieren, ihr ALG II für drei Monate komplett zu verlieren, wenn sie nur zweimal ihren Pflichten nicht nachkommen. Grundsätzlich können diese finanziellen Einbußen dazu führen, dass Arbeitslose eine Stelle annehmen, die auch unter ihren früheren Verdienstmöglichkeiten liegt oder in einem anderen Berufsfeld angesiedelt sind. So könnte sich die Dauer der Arbeitslosigkeit und damit die Abhängigkeit von staatlichen Transfers verkürzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Arbeitslose geeignete Stellenangebote bekommen und die Job-Center Sanktionen bei Fehlverhalten auch durchsetzen.

Bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten zum ALG II sollen die Arbeitsaufnahme finanziell
attraktiver machen. Mit der zum 1.10.2005 überarbeiteten Neuregelung verfügen Angestellte in Niedriglohnjobs (monatlich 400 bis 800 Euro) insgesamt über ein höheres Einkommen.[1] Allerdings spornt der neue Anrechnungsmodus lediglich dazu an, aus der Arbeitslosigkeit in Teilzeitarbeit zu wechseln. Die Motivation, von dort auf eine Vollzeitstelle zu wechseln, sinkt jedoch. Aus fiskalischer Sicht ist zudem problematisch, dass sich die Einkommensgrenze bis zu der Anspruch auf ALG II besteht, nach oben verschiebt. Damit wächst unter sonst gleichen Bedingungen die Anzahl der Personen, die ALG II beziehen - zu Lasten der öffentlichen Haushalte.

Nach wie vor unklar ist, wer für die Arbeitsgemeinschaften (Argen) zuständig ist, in denen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen die ALG-II-Empfänger gemeinsam betreuen. Eine eindeutige Kompetenzzuweisung zugunsten der Kommunen mit entsprechender finanzieller Kompensation durch den Bund wäre die überlegene Alternative gegenüber der derzeitigen Mischbetreuung. Nicht nur, dass die Kommunen lokale Entscheidungen kompetenter treffen können, sie können auch auf Hilfsangebote wie Kinderbetreuung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung zugreifen.

Sonstige Änderungen: Neue Probleme durch das „Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz" und eine verunglückte „Elterngeldregelung"

Zum Ende der Betrachtungsperiode war der Teilindikator „Arbeitsmarkt" allerdings wieder rückläufig.

So markiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einen Rückschritt. Das AGG setzt vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung um. Allerdings entschied sich die Bundesregierung nicht nur bei den zivilrechtlichen, sondern auch bei den hier bewertungsrelevanten arbeitsrechtlichen Bestimmungen dazu, über die europäischen Vorgaben deutlich hinauszugehen. Speziell die komplizierteren arbeitsrechtlichen Bestimmungen erhöhen den Bürokratieaufwand und die Rechtsunsicherheit für die Unternehmen und erschweren dadurch Einstellungen.

Abzüge gab es auch für das Elterngeld, das zum 1.1.2007 eingeführt wird, da es Fehlanreize für Beschäftigung setzt. Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 67 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, mindestens jedoch 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat, und kann maximal 14 Monate (12 Monate + 2 Partnermonate) bei voller und 28 Monate (24 + 4) bei halber Höhe bezogen werden. Sinnvoll erscheint, besonders Frauen mit dem Elterngeld bei Familiengründung eine stetigere Beteiligung am Arbeitsleben zu ermöglichen. Denn die Entscheidung für ein Kind wird begünstigt, wenn zu Beginn der Elternschaft nicht auf Erwerbseinkommen verzichtet werden muss (Hülskamp/Seyda, 2004). Allerdings erhöht die Verlängerungsoption den Anreiz, eine zweijährige Elternpause zu nehmen und birgt damit die Gefahr in sich, dass berufsspezifische Fähigkeiten verloren gehen. Dies läuft dem Ziel zuwider, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen und damit die Markteintrittschranken insbesondere für Mütter zu mildern.

Fazit

Der Teilindikator „Arbeitsmarkt" liegt seit der 5. Auflage der INSM-WiWo-Politikanalyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln Ende Juli 2006 unverändert bei 4,8 Prozent.


[1] Zusätzlich zu einem Grundfreibetrag von 100 Euro bleiben 20 Prozent des Bruttoeinkommens bis 800 Euro anrechnungsfrei. Darüber hinaus beträgt der Freibetrag 10 Prozent des Bruttoeinkommens bis zu einer Grenze von 1.500 Euro bei Arbeitslosen mit Kindern und 1.200 Euro bei Arbeitslosen ohne Kinder.

INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze