Sozialpolitik
Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung
Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 beinhaltet die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent zum 1.1.2007. Darauf soll ein Prozentpunkt aus der Erhöhung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent verwendet werden. Den anderen Prozentpunkt soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach den Vorgaben der Bundesregierung selbst zur Senkung beitragen.
Bewertungsrelevante Änderung / Bewertung
Die BA hatte zu Beginn dieses Jahres noch bezweifelt, ob sie dazu in der Lage sein würde. Daher berücksichtigte die 2. Auflage der IW-Politikanalyse für INSM und WirtschaftsWoche lediglich eine Entlastung bei den Lohnzusatzkosten um einen halben Prozentpunkt, die durch den Gesetzentwurf abgedeckt war.[1]
Mit der Vorlage ihres Finanzberichts für das erste Quartal hat die BA indes die Zuversicht verbreitet, „einen ganzen Prozentpunkt der vorgesehenen Beitragssatzsenkung aus eigener Kraft zu finanzieren."[2] Dies wirkt sich nun positiv auf die Bewertung der Regierungspolitik aus, da das Regierungsvorhaben erfüllt wird, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 2 Prozentpunkte zu senken. Aufgrund dieses Signals ist davon auszugehen, dass die Lohnzusatzkosten um weitere rund 4 Mrd. Euro im kommenden Jahr sinken und somit die Beschäftigungs- und Investitionsanreize steigen werden.
Der Teilindikator „Soziale Sicherung" steigt um 2,9 Punkte.
Insgesamt liegt der Teilindikator „Soziale Sicherung" jetzt bei 11,7 Prozent (zuletzt: 8,8 Prozent).
[1] Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Reformpolitik in Deutschland - Januar/Februar 2006, S. 19.
[2] Vgl. BA-Pressemitteilung Nr. 22 vom 12. Mai 2006, „BA-Finanzvorstand Becker: Überschuss 2006 fällt voraussichtlich höher aus als erwartet."


