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Sozialpolitik

Im Teilindikator „Soziale Sicherung" sorgen vor allem verschiedene Beschlüsse und Pläne der Bundesregierung zur gesetzlichen Rentenversicherung für Bewegung. So hat das Kabinett beschlossen, dass es in diesem Jahr keine Rentenkürzungen geben soll (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte). Außerdem plant die Große Koalition, das gesetzliche Renteneintrittsalter zu erhöhen und eine abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren zu gewähren (vgl. Schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis 2029 und abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren) sowie einen so genannten Nachholfaktor einzuführen (vgl. Nachholfaktor). Außerdem hat das Kabinett im Zuge der Haushaltsplanung entschieden, den Allgemeinen Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung pauschal zu senken (vgl. Pauschale Kürzung des Allgemeinen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung). Auch die bereits unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten diskutierten niedrigeren Rentenbeiträge für ALG II-Empfänger sind hier erneut zu berücksichtigen (vgl. Senkung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung für ALG II-Empfänger).

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Bundesregierung mit dem Haushaltsbegleitgesetz verabschiedet, den Bundeszuschuss im nächsten Jahr zu kürzen und ab 2008 komplett zu streichen (vgl. Absenkung/ Streichung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)).

Zur Reform der sozialen Pflegeversicherung hat die Bundesregierung im zurückliegenden Zeitraum keine Veränderungen angekündigt. Laut Koalitionsvertrag soll bis zum Sommer dieses Jahres ein Gesetzentwurf vorliegen. So soll u. a. das bestehende Umlageverfahren durch kapitalgedeckte Elemente ergänzt und ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung eingeführt werden.

Gegenüber der 1. IW-Politikanalyse im Auftrag von INSM und WiWo vom 10.1.2006 verbessert sich der Indikator für die Soziale Sicherung um 8,1 Prozentpunkte von +0,7 auf +8,8 Prozent.

Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

(BT-Drs. 16/194, 16/691; 2./3. Beratung Bundestag am 17.2.2006; In-Kraft-Treten: 1.4.2006)

Das nach der 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedete Gesetz ist bereits bewertet worden.[1] Eine erwähnenswerte Änderung besteht darin, dass der Gesetzgeber den Spitzenverbänden der Krankenkassen die Möglichkeit einräumt, gemeinsam und einheitlich Patienten von der Medikamentenzuzahlung zu befreien, sofern der Apothekeneinkaufspreis mindestens 30 Prozent günstiger als der Festbetrag ist, der diesem Preis zugrunde liegt.

Dahinter steht die Absicht, den Anteil preisgünstiger Präparate an der Arzneimittelversorgung zu erhöhen und dadurch weitere Einsparungen zu erzielen. Ob der Einspareffekt nennenswert sein wird, hängt u. a. davon ab, ob die Patienten durch ihre Nachfrage nach günstigeren Arzneimitteln (in der Regel Generika) die Verschreibungspraxis der Ärzte beeinflussen können. Außerdem müssen sich zunächst die Spitzenverbände der Krankenkassen einigen, welche Medikamente von der Zuzahlung befreit werden sollen.

Insgesamt dürfte der Steuerungseffekt gering sein, der dadurch entsteht, dass Patienten die - ohnehin niedrig bemessene - Zuzahlung von 5 bis 10 Euro einsparen können, wenn sie zuzahlungsfreie Arzneimittel nachfragen. Der Gesetzentwurf quantifiziert die möglichen Einsparungen nicht.

Keine Änderung.

Entwurf eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte zum 1. Juli 2006

(Kabinettsbeschluss vom 8.2.2006, 1. Beratung Bundestag geplant: 9.3.2006)

Bewertungsrelevante Änderung

Die Bundesregierung befürchtet, dass es aufgrund der Bindung der Rentenanpassung an die beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter in diesem Jahr zu einer Rentenkürzung kommen könnte. Bereits im Koalitionsvertrag hat sie festgelegt, dass die Altersbezüge in dieser Legislaturperiode nicht sinken sollen. Um dieses Versprechen einzuhalten, hat sie kurzfristig ein Gesetz auf den Weg gebracht, demzufolge die aktuellen Rentenwerte auch über den nächsten Anpassungstermin am 1. Juli 2006 hinaus gelten sollen.

Bewertung

In diesem Jahr drohen erstmals in der Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung die beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zu sinken. Entsprechend der geltenden Rentenanpassungsformel wäre eine Senkung des aktuellen Rentenwertes und damit der Altersbezüge erforderlich. Die mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeits­gesetz eingeführte Niveausicherungsklausel bewahrt die Rentner nicht vor diesen Kürzungen, denn sie bezieht sich nur auf die Wirkung des Riester- und Nachhaltigkeitsfaktors.

Aus ordnungspolitischer Sicht stellt die geplante Festschreibung der aktuellen Rentenwerte einen klaren Verstoß gegen das Versicherungsprinzip dar. Denn die Anpassung des aktuellen Rentenwertes richtet sich grundsätzlich nach der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttogehälter. Steigen diese, dann erhöhen sich auch die Altersbezüge infolge des höheren Rentenwertes. Ist die Lohnentwicklung rückläufig, dann müssen die Bruttorenten gekürzt werden. Grundidee dieser Regelung ist es, dass die relative Einkommensposition der Rentner gegenüber den Beitragszahlern konstant bleibt. In Zeiten, in denen die Einkommen steigen, profitieren sie grundsätzlich davon. Entsprechend dieser Logik sind in schlechteren Zeiten auch Einbußen hinzunehmen.

Die Bundesregierung durchbricht diese Logik und damit das Versicherungsprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung, da bei sinkenden Durchschnittsentgelten und konstantem Rentenwert sich die relative Einkommenssituation der Rentner verbessert. Das Kabinett räumt sich mit dem Gesetz eine Option ein, deren Ausübung noch nicht sicher ist. Denn noch ist unklar, ob die Lohnentwicklung tatsächlich rückläufig sein wird. In qualitativer Hinsicht wirkt sich dieses Vorgehen negativ aus, denn es stellt einen Teil der bisherigen Anpassungsregeln in Frage.

Der Teilindikator sinkt durch diese Änderung um 0,7 Prozentpunkte.

Schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis 2029 und abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren

(Ankündigung der Bundesregierung vom 1.2.2006)

Auch wenn es sich bei diesen Maßnahmen noch nicht um einen formalen Beschluss des Bundeskabinetts handelt, werden sie bereits bewertet, da sie bereits hinreichend konkret formuliert worden sind. Die Bundesregierung will mit Vorlage des Rentenversicherungsberichts am 8.3.2006 weitere Details nennen und die finanziellen Effekte der geplanten Änderungen quantifizieren. Ein Gesetzentwurf soll im Laufe dieses Jahres vorliegen. Das Gesetz soll 2007 in Kraft treten. Die jetzige Bewertung ist vorläufig.

Bewertungsrelevante Änderungen

Das gesetzliche Renteneintrittsalter soll ab 2012 bis 2029 schrittweise von derzeit 65 auf 67 Jahre erhöht werden. Bis 2023 soll es in jährlichen Monatsschritten von 65 auf 66 Jahre, danach bis 2029 in Zweimonatsschritten pro Jahr von 66 auf 67 Jahre steigen.

Versicherte, die früher in den Ruhestand gehen wollen, müssen wie bisher pro Monat Abschläge von 0,3 Prozent je früheren Rentenbezugsmonat hinnehmen. Versicherte, die mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen können, sollen hingegen abschlagsfrei in Rente gehen dürfen.

Bewertung

Die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, ab der Versicherte abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können, ist zu begrüßen. Sowohl die Rürup-Kommission zur Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme als auch die Herzog-Kommission „Soziale Sicherheit" hatten diesen Schritt bereits in der letzten Legislaturperiode angemahnt. Nach den bisher bekannt gewordenen Eckpunkten soll die Erhöhung schneller erfolgen, als dies nach offizieller Lesart des Koalitionsvertrages erwartet wurde. Dort heißt es, die Anhebung der Regelaltersgrenze soll „vollständig für den ersten Jahrgang bis spätestens 2035 abgeschlossen sein".

Seit Jahrzehnten gehen die Bundesbürger im Schnitt mit 60 Jahren in Rente. Die Lebenserwartung hat sich seit den 60er Jahren aber deutlich erhöht. Dies hat zur Folge, dass Senioren heute durchschnittlich 17 Jahre lang Rente beziehen - sieben Jahre länger als 1960. Daher müssen die Beitragszahler derzeit die Ansprüche von sieben zusätzlichen Rentnerjahrgängen finanzieren, was bereits jetzt entsprechenden Druck auf die Beitragssätze erzeugt.

Und der Druck steigt weiter. Die Rentenversicherer rechnen damit, dass sich die Lebenserwartung jedes Jahr um sechs bis acht Wochen erhöhen wird. Der Vorschlag von Arbeitsminister Franz Müntefering, das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen, kann ab 2012 dazu führen, den Trend zu einem immer längeren Rentenbezug zu stoppen. Dadurch würde die intergenerative Lastverschiebung zulasten der jungen erwerbstätigen Generation nicht weiter zunehmen, und auch das Versicherungsprinzip würde gestärkt werden.

Allerdings verschenkt die Koalition sechs Jahre, in denen die Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer weiter zulegen. Denn die geplante Neuregelung soll erst ab dem Jahr 2012 wirksam werden. Stattdessen wäre es sinnvoller, mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre bereits jetzt zu beginnen und sie bis 2010 abzuschließen. Danach sollte sie mit der Entwicklung der Lebenserwartung fortgeschrieben werden. Auf diese Weise würden zusätzliche Rentnerjahrgänge das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern nicht weiter verschlechtern und die Rentenausgaben würden nicht weiter steigen.[2]

Der Teilindikator „Soziale Sicherung" steigt durch diese Änderung um 8,7 Zähler.[3]

Kontraproduktiv wirkt hingegen die Möglichkeit, dass Versicherte mit einer Mindestversicherungszeit von 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das bisherige Versicherungsprinzip. Denn die gesetzliche Rentenversicherung versichert nicht eine bestimmte Mindestbeitragszeit, sondern zahlt ihre Leistungen ohne Abschläge erst ab einem bestimmten Alter aus. Zudem benachteiligt die geplante Neuregelung Frauen und Akademiker, da diese aufgrund von Kindererziehung oder längerer Ausbildung die Mindestversicherungszeit erst später erreichen würden und so bei einem vorzeitigen Rentenbezug Abschläge in Kauf nehmen müssten - trotz gleichem Rentenanspruch/ gleicher Beitragsleistung.

Der Teilindikator „Soziale Sicherung" sinkt durch diese Änderung um 0,7 Punkte. (Die finanziellen Auswirkungen können erst berücksichtigt werden, wenn der Gesetzentwurf vorliegt.)

Unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Pläne des Arbeits- und Sozialministers Franz Müntefering wurden Stimmen laut, bestimmten Personen, die körperlich schwer arbeiten, auch vor dem Erreichen des höheren gesetzlichen Renteneintrittsalters abschlagsfreie Altersbezüge zu gewähren. Ein Blick in die Statistik zeigt allerdings, dass derzeit ausgerechnet Beschäftigte in Branchen, die durch körperliche Belastungen gekennzeichnet sind, am spätesten aus dem Berufsleben ausscheiden. So beträgt das Durchschnittsalter im Straßenbau 62,6 und in der Gebäudereinigung 64,3 Jahre. Offensichtlich besteht keine eindeutige Korrelation zwischen Erwerbsaustrittsalter und Beruf.[4]

Generell scheint schwere körperliche Arbeit nicht das Hauptproblem zu sein: Die meisten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden aufgrund psychischer Erkrankungen bewilligt. Schon heute können Arbeitnehmer, die aufgrund körperlicher oder seelischer Leiden nicht mehr erwerbsfähig sind, Erwerbsminderungsrente beziehen.[5] Die Absicherung des Erwerbsunfähigkeitsrisikos ist also nicht Aufgabe der Altersrente. Weitere, berufsspezifische Sonderregelungen sind nicht erforderlich und würden die positiven Effekte der Anhebung des Renteneintrittsalters weiter verwässern.

Keine Änderung.

Nachholfaktor

(Ankündigung der Bundesregierung vom 1.2.2006)

Wie bereits im Koalitionsvertrag ausgeführt, erwägt die Bundesregierung, einen so genannten Nachholfaktor in die Rentenanpassungsformel einzuführen. Danach sollen - etwa durch den Riester- oder den Nachhaltigkeitsfaktor - fällige, aber nicht vorgenommene Rentenkürzungen mit möglichen Erhöhungen in den Folgejahren verrechnet werden. Gleichzeitig hat sich die Bundesregierung darauf festgelegt, dass die Renten in dieser Legislaturperiode nicht sinken dürfen. Gleichwohl sollte er zügig eingebaut werden, damit er - hinreichende Steigerungen des Bruttogehalts vorausgesetzt - möglichst kurzfristig sein Wirkung entfalten kann.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, den demografisch bedingten Anstieg der Rentenausgaben zu begrenzen und die finanziellen Lasten, die sich durch die Alterung der Gesellschaft ergeben, zwischen der erwerbstätigen und der Rentnergeneration aufzuteilen. Denn ansonsten müssten bei unverändertem Leistungsspektrum die Rentenbeiträge steigen. Dies würde die Lohnzusatzkosten erhöhen und damit den Faktor Arbeit belasten.

Anstelle eines Nachholfaktors wäre es systemgerechter, die Niveausicherungsklausel abzuschaffen, die mit der Rentenreform 2005 eingeführt worden ist. Dann könnten die den Rentenanstieg begrenzenden Faktoren ungehindert wirken. Nachjustierungen der Politik, welche fehleranfällig sind und die Rentenanpassungsformel noch komplizierter machen, wären überflüssig. Außerdem zeigt gerade der zeitgleich vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte „Entwurf eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte" (vgl. Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung), dass sich eigentlich vom System her vorgesehene Rentenkürzungen je nach politischer Opportunität per Gesetz umgehen lassen.

Bei der Bewertung des Nachholfaktors kommt es entscheidend auf dessen Ausgestaltung an. Diese ist noch unbekannt. Daher wird diese Ankündigung noch nicht berücksichtigt.

Keine Änderung.

Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze: Senkung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung für ALG II-Empfänger

(BT-Drs. 16/99, 16/688; 2./3. Beratung Bundestag: 17.2.2006)

Bewertungsrelevante Änderung

Die Bundesregierung will zum 1.1.2007 den monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Bezieher von Arbeitslosengeld II von derzeit 78 auf 40 Euro senken.

Das Einsparvolumen des Bundes liegt bei rund 2 Mrd. Euro pro Jahr.

Bewertung

Seit In-Kraft-Treten von Hartz IV sind alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gesetzlich rentenversichert. Aus Steuermitteln werden für alle ALG II-Empfänger Rentenbeiträge in Höhe von monatlich 78 Euro abgeführt. Entsprechend entstehen Versicherungsansprüche für die Zeit der Hilfebedürftigkeit. Außerdem haben die Betroffenen einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Dies verwischt die systembedingten Grenzen zwischen beitragsfinanzierten Sozialversicherungen und der staatlichen Fürsorge, die aus Steuermitteln finanziert wird.

Konsequent wäre daher eine vollständige Streichung der aus Steuermitteln finanzierten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gewesen. So aber führen die Beiträge aus Steuermitteln auch dann zu höheren Rentenanwartschaften, wenn der ALG II-Empfänger bereits einen Anspruch erreicht hat, der im Alter über dem Sozialhilfeniveau liegt.

Kurzfristig belasten die Beitragsausfälle die gesetzliche Rentenversicherung. Langfristig entlasten die geringeren Versorgungsansprüche die Rentenkasse. Bei isolierter Betrachtung müsste zur Kompensation der Rentenbeitrag um 0,2 Prozentpunkte steigen. Inwiefern die zum 1.1.2007 von der Bundesregierung ohnehin angekündigte Erhöhung des Rentenbeitrags von derzeit 19,5 auf 19,9 Prozent diese Änderung bereits berücksichtigt, ist nicht bekannt. Wollte man die Rentenversicherung kurzfristig nicht schlechter stellen, könnte dies alternativ auch durch einen höheren Bundeszuschuss zur Rentenversicherung verhindert werden. Allerdings verfolgt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück mit dem Stopp der Dynamik des Bundeszuschusses genau das entgegengesetzte Ziel.

Die hier vorgenommene Bewertung berücksichtigt diese Unklarheit des Regierungshandelns nicht. Sie stellt vielmehr darauf ab, dass die Senkung der Rentenbeiträge das Versicherungsprinzip stärkt.

Der Teilindikator „Soziale Sicherung" steigt durch diese Änderung um 1,5 Punkte.

Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006

(Kabinettsbeschluss vom 22.2.2006)

Pauschale Kürzung des Allgemeinen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung

Bewertungsrelevante Änderung

Zur Entlastung des Bundeshaushaltes plant die Große Koalition, den Allgemeinen Bundeszuschuss 2006 um 170 Mio. Euro und ab 2007 um jährlich jeweils 340 Mio. Euro zu kürzen. Entgegen ursprünglichen Ankündigungen wird der Allgemeine Bundeszuschuss aber weiter nach den bestehenden Regeln fortgeschrieben.

Bewertung

Bislang werden die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich mit der Steigerung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres sowie mit der Rate der Beitragssatzveränderung jährlich fortgeschrieben. Im Jahr 2005 betrugen die Bundeszuschüsse 73,5 Mrd. Euro.[6] Die Zuzahlungen des Bundes aus dem Steueraufkommen dienen dazu, jene Leistungen zu finanzieren, die gesellschaftlich erwünscht sind, aber nicht dem Versicherungszweck entsprechen.

Grundsätzlich besteht das Problem, versicherungsfremde und nicht versicherungsfremde Leistungen eindeutig voneinander abzugrenzen.[7] Die nachfolgende Argumentation nimmt vereinfachend an, dass derzeit die Bundeszuschüsse die versicherungsfremden Leistungen abdecken. Geht man davon aus, dass die versicherungsfremden und die nicht versicherungsfremden Leistungen jeweils einen konstanten Anteil an den Gesamtausgaben der Rentenversicherung haben, die Ausgabenstruktur also gleich bleibt, dann müssen bei steigenden Rentenversicherungsausgaben auch die Bundeszuschüsse steigen.

Wird der Allgemeine Bundeszuschuss pauschal gekürzt, aber die Rentenversicherungsausgaben steigen weiter, dann droht ein zunehmender Anteil der versicherungsfremden Leistungen nicht mehr aus Steuermitteln bezahlt zu werden. Dies erhöht den Druck auf den Beitragssatz und geht zulasten der Versichertengemeinschaft.

Dass die Bundesregierung mit weiter steigenden Rentenausgaben rechnet, spiegelt sich in der bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Erhöhung des Rentenbeitrags von derzeit 19,5 auf 19,9 Prozent ab dem kommenden Jahr wider.

Die Bundesregierung beschreitet hier den auch in der Vergangenheit beliebten Weg, ihren Haushalt auf Kosten der Sozialversicherungen zu entlasten. Dieser Verstoß gegen das Versicherungsprinzip wirkt sich negativ aus:

Der Teilindikator „Soziale Sicherung" sinkt durch diese Änderung um 0,7 Punkte.

Absenkung/Streichung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Bewertungsrelevante Änderung

Der Bundeszuschuss zur GKV soll im nächsten Jahr auf 1,5 Mrd. Euro sinken und ab 2008 ganz entfallen.

Bewertung

Union und SPD machen mit dieser Neuregelung eine Maßnahme rückgängig, die die rot-grüne Vorgängerregierung im Konsens mit der damals oppositionellen Union erst zum Jahr 2004 eingeführt hatte: Zur Entlastung der Beitragszahler wurden aufgrund des GKV-Modernisierungsgesetzes versicherungsfremde Leistungen der GKV (z. B. Mutterschaftsgeld, Empfängnisverhütung, Haushaltshilfen und Krankengeld bei der Betreuung eines Kindes) zunehmend durch den neuen Bundeszuschuss abgedeckt. Zu diesem Zweck wurde in mehreren Schritten die Tabaksteuer erhöht. Die Zuzahlung betrug in diesem Jahr rund 4,2 Mrd. Euro (2004: 1 Mrd. Euro; 2005: 2,5 Mrd. Euro).

Die Absenkung bzw. Streichung des Bundeszuschusses schwächt das Versicherungsprinzip und erhöht den Druck auf die Krankenkassenbeiträge. Dies hat die Bundesregierung erkannt: „Damit droht der GKV ... bereits ab 2007 eine erneute Defizitentwicklung. Zur Sicherstellung der weiteren finanziellen Konsolidierung der GKV und zur Gewährleistung der im Koalitionsvertrag ausdrücklich angestrebten Beitragssatzstabilität ist deshalb eine im Jahr 2006 zu verabschiedende Reform der GKV zwingend erforderlich".[8]

(Bewertung siehe Absenken der Beitragsbemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsbeitrag der ALG II-Empfänger)

Absenken der Beitragsbemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsbeitrag der ALG II-Empfänger

Bewertungsrelevante Änderung

Zur Entlastung des Bundeshaushaltes wird die Bemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsbeitrag der ALG II-Empfänger verringert.

Bewertung

Durch die Erhöhung der Pauschalbeiträge auf Minijobs und die entsprechende Anpassung bei den Midijobs rechnet der Gesetzgeber mit Mehreinnahmen der gesetzlichen Krankenkassen von ca. 170 Mio. Euro. Im Gegenzug soll der Pauschalbeitrag aus Steuermitteln, der für ALG II-Empfänger in die Krankenversicherung eingezahlt wird, entsprechend verringert werden. Dies gelingt über eine Reduzierung der Beitragsbemessungsgrundlage.

Im Ergebnis wird der Bundeshaushalt um 180 Mio. Euro entlastet. Für die Haushalte der gesetzlichen Krankenversicherungen ändert sich per Saldo hingegen nichts. Unterm Strich müssen die Arbeitgeber der Minijobber die Entlastung des Bundeshaushalts finanzieren. Da aber der gesetzliche Krankenversicherungsschutz Element einer Mindestabsicherung ist und infolgedessen der Bund auch für den bedürftigkeitsgeprüften ALG II-Bezug die Krankenversicherungskosten aus Steuermitteln bestreiten müsste, erfolgt hier ein Bruch des Versicherungsprinzips. Denn statt die Gesamtheit der Steuerzahler heranzuziehen, werden die Kosten des Krankenversicherungsschutzes den Beitragszahlern (Arbeitgebern) aufgebürdet.

Der Teilindikator „Soziale Sicherung" sinkt durch diese beiden Maßnahmen um 2,9 Punkte.

Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung

Bewertungsrelevante Änderung

Die Bundesregierung hat festgelegt, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2007 von derzeit 6,5 auf 4,5 Prozent sinken soll.

Bewertung

Die paritätisch finanzierten Sozialbeiträge sind mit 41 Prozent zu hoch und belasten den Faktor Arbeit.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll laut Gesetzentwurf selbst 1 Prozentpunkt zu der Senkung beitragen. Ob dies gelingen kann, ist unklar, zumal die BA selbst in der jüngeren Vergangenheit Zweifel an der Realisierbarkeit dieser Vorgabe angemeldet hat. Bei der aktuellen Bewertung wird daher lediglich die Entlastung um 1 Prozentpunkt berücksichtigt, die durch die Mehrwertsteuererhöhung garantiert wird. Da der Beitragssatz der Arbeitgeber um 1/2 Prozentpunkt zurückgeht, sinken die Lohnzusatzkosten um rund 4 Mrd. Euro.

Die niedrigeren Lohnzusatzkosten verbessern die Anreize für neue Arbeitsplätze und mehr beschäftigungsintensive Investitionen.

Der Teilindikator „Soziale Sicherung" steigt durch diese Maßnahme um 2,9 Punkte.

Fazit

Saldiert man alle positiven und negativen Bewertungen, so steigt der Wert der IW-Politikanalyse für WiWo und INSM im Bereich „Soziale Sicherung" gegenüber der Bewertung vom Januar 2006 deutlich um 8,1 Prozentpunkte von 0,7 auf 8,8 Prozent.

Die positiv bewertete, aber erst langfristig wirkende Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wird teilweise durch kurzfristige, systemwidrige Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung konterkariert.


[1] Siehe Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Reformpolitik in Deutschland - November/ Dezember 2005, S. 23.

[2] Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Vision Deutschland - Was jetzt zu tun ist, Ein Reformkonzept für die neue Bundesregierung, 2005, S. 16 f.

[3] Laut Rürup-Kommission bewirkt die Anhebung der Regelaltersgrenze langfristig (im Zeitraum 2011 bis 2030) eine Beitragssatzentlastung von 0,5 Prozentpunkten. Dem entsprechen aktuell gut 4 Mrd. Euro.

[4] Am frühesten verabschieden sich nach den Bergleuten - die entsprechend höhere Beiträge an die Knappschaftliche Rentenversicherung abführen müssen - die ehemaligen Beschäftigten der Bundespost (55,6 Jahre), bei denen allerdings Vorruhestandsregelungen im Zuge der Privatisierung und Umstrukturierung des Konzerns das Ergebnis verzerren.

[5] Die Erwerbsminderungsrente entspricht im Wesentlichen der früheren Erwerbsunfähig­keitsrente. Sie ist jedoch in zwei Stufen unterteilt: Die halbe Erwerbsminderungsrente erhal­ten Arbeitnehmer, die noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten können. Arbeitnehmer, die nur bis zu drei Stunden täglich arbeiten können, haben Anspruch auf die volle Erwerbs­minderungsrente. Die Berufsunfähigkeitsrente wurde zum 1.1.2001 abgeschafft. Nur Ver­sicherte, die damals schon 40 Jahre alt waren, haben noch Anspruch auf die Berufsunfähig­keitsrente.

[6] Diese Summe enthält den allgemeinen und zusätzlichen Bundeszuschuss, Zahlungen an die knappschaftliche Rentenversicherung und Beiträge des Bundes zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten.

[7] Siehe dazu die ausführlich Analyse des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Jahresgutachten 2005/2006, Ziffer 520 ff.

[8] Bundesministerium der Finanzen: Erläuterungen zum Haushaltsgesetz 2006 und Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009 sowie zum Haushaltsbegleitgesetz 2006, Berlin, 22.2.2006.

INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze