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Steuer- und Finanzpolitik

Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

(verabschiedet am 21.12.2005, In-Kraft-Treten: 1.1.2006)

Bewertungsrelevante Änderung

Das Gesetz beschneidet die Attraktivität so genannter Steuerstundungsmodelle, indem die möglicherweise anfallenden Verluste aus bestimmten Anlageformen nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden dürfen. Es betrifft Verluste aus Medienfonds, Schiffsbeteiligungen (soweit sie noch Verluste vermitteln), New Energy Fonds, Leasingsfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videospielfonds. Nicht betroffen sind Private Equity oder Venture Capital Fonds, da diese ihren Anlegern keine Verluste zuweisen.

In diesem Jahr werden die Mehreinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden mit 550 Mio. Euro beziffert. Sie sollen bis 2008 auf gut 2,1 Mrd. Euro pro Jahr steigen.

Bewertung

Der Abbau dieser ungerechtfertigten Steuervergünstigung ist zu begrüßen. Ursprünglich stand diese Maßnahme im Zusammenhang mit der von einer informellen Großen Koalition auf dem Job-Gipfel im März 2005 beschlossenen, angesichts der vorgezogenen Bundestagswahl wieder verworfenen Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 19 Prozent. Doch auch zur Haushaltskonsolidierung ist die Beschränkung der Verlustverrechnung ein probates Mittel.

Der Indikator „Steuer- und Finanzpolitik" steigt um 1,5 Prozentpunkte.

Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage

(verabschiedet am 21.12.2005, In-Kraft-Treten: 1.1.2006)

Bewertungsrelevante Änderung

Das Gesetz schafft die Eigenheimzulage für Neufälle ab. Die Wohneigentumsförderung für Altfälle bleibt davon unberührt. Die Einsparungen für die öffentliche Hand liegen in diesem Jahr bei 223 Mio. Euro. Sie steigen bis zum Jahr 2013 auf knapp 5,9 Mrd. Euro jährlich an.

Bewertung

Ende 2004 scheiterte die damalige rot-grüne Bundesregierung mit ihrem „Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" am Widerstand des unionsdominierten Bundesrates. Der jetzt von der Großen Koalition beschlossene Wegfall setzt dieses Vorhaben nun um.

Aus ordnungspolitischer Sicht ist dieser Subventionsabbau geboten. Denn Subventionen - seien es direkte Finanzhilfen oder Steuervergünstigungen - verzerren den Wettbewerb, leiten Ressourcen in unrentable Verwendungen und verfestigen ineffiziente Strukturen. Zudem kommt es vielfach zu unerwünschten Mitnahmeeffekten, so dass die eigentlich beabsichtigten Förderzwecke nicht oder nur teilweise erreicht werden.

Die Eigenheimzulage ist unter diesen Aspekten nicht bzw. nicht mehr ökonomisch und verteilungspolitisch gerechtfertigt. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat wiederholt ihre Abschaffung gefordert.[1]

Der Indikator „Steuer- und Finanzpolitik" steigt um 3,2 Prozentpunkte.

Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm

(verabschiedet am 21.12.2005, In-Kraft-Treten: 1.1.2006)

und

Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (Entwurf)

(Kabinettsbeschluss vom 20.12.2005, geplantes In-Kraft-Treten rückwirkend zum 1.1.2006)

Bewertungsrelevante Änderungen

Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm

1. Abschaffung des Freibetrags für Abfindungen

2. Wegfall des Freibetrags für Übergangsgelder aufgrund gesetzlicher Vorschriften

3. Abschaffung des Freibetrags für Heirats- und Geburtshilfen des Arbeitgebers

4. Abschaffung der degressiven AfA für Mietwohngebäude (Neufälle)

5. Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten

Das Gesetz beziffert die Steuermehreinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden in diesem Jahr auf 90 Mio. Euro; bis zum Jahr 2010 steigen sie auf 1,26 Mrd. Euro an. Die volle Jahreswirkung liegt bei 1,2 Mrd. Euro. Allerdings ist unklar, ob dieser Betrag wirklich zustande kommen wird, da der Ansatz der Steuermehreinnahmen aus der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten mit 600 Mio. (volle Jahreswirkung) als zu hoch erscheint.

Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (Entwurf)

6. Berücksichtigung von Anschaffungskosten für Wertpapiere, vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte sowie Grundstücke erst im Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Entnahme

7. Verpflichtung der Bildung von Bewertungseinheiten in der Steuerbilanz

8. Beschränkung der 1%-Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens

9. Herstellung der umsatzsteuerlichen Neutralität bei Umsätzen aus Glücksspielen mit Geldeinsatz

10. Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfänger bei der Umsatzsteuer auf bestimmte Gebäudereinigungen

11. Ahndung der entgeltlichen Weitergabe von Belegen als Steuerordnungswidrigkeit

Die Steuermehreinnahmen der Gebietskörperschaften betragen laut Gesetzentwurf in diesem Jahr 260 Mio. Euro und steigen auf 815 Mio. Euro im Jahr 2010 an. Der Gesetzentwurf weist die volle Jahreswirkung nicht aus.

Bewertung

Die beiden Gesetze enthalten sowohl positive als auch negative Elemente. Systemgerecht ist beispielsweise die Abschaffung der Steuerfreiheit von Abfindungen und Übergangsgeldern (Nr. 1 und 2) sowie von Heirats- und Geburtshilfen (Nr. 3). Denn diese Sonderzahlungen erhöhen die Leistungsfähigkeit der Empfänger und sind entsprechend zu besteuern. Ebenso gerechtfertigt ist die geplante Bekämpfung des Missbrauchs von fremden Belegen zur Senkung der persönlichen Einkommensteuerlast (Nr. 11). Hier hat der Fiskus ebenso das Recht, seinen Steueranspruch durchzusetzen wie bei der Bekämpfung des Umsatzsteuermissbrauchs (Nr. 10).

Anders sieht es aus bei den geplanten Einschränkungen der legalen Steuergestaltung (Nr. 6 und 7). Da der Gesetzgeber diese bislang im Steuerrecht zugelassen hat, erscheint es als ungerechtfertigt, sie als Missbrauch zu klassifizieren und durch ihre Beschneidung die Steuerlast der Bürger zu erhöhen. Die Neufassung der Dienstwagen-Regelung (Nr. 8) macht das Steuerrecht komplizierter, denn an die Stelle der bisherigen pauschalen Anrechnung tritt die Notwendigkeit, die private Nutzung „im Rahmen allgemeiner Darlegungs- und Beweislastregelungen" nachzuweisen. Dies erfordert umfangreiche Dokumentationspflichten (z. B. Fahrtenbücher).

Auch die bereits verabschiedete Abschaffung der degressiven AfA für Mietwohngebäude (Neufälle) ist negativ zu beurteilen (Nr. 4). Sie wirkt nicht investitionsneutral, da andere Investitionsgüter weiterhin degressiv abgeschrieben werden dürfen. Zudem plant die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag bis zum Inkrafttreten der noch nicht näher konkretisierten Unternehmenssteuerreform die Abschreibungssätze für Investitionsgüter von derzeit 20 auf 30 Prozent zu erhöhen und damit die Rechtslage von vor dem Jahr 2000 wieder herzustellen. Danach wird die Diskriminierung von Mietwohngebäuden noch steigen. Zudem ist es inkonsistent, die degressive AfA für eine bestimmte Art von Investitionsgütern zu streichen und für andere zu erhöhen.

Das Aufkommensvolumen der bereits verabschiedeten und geplanten Änderungen liegt bei rund 2 Mrd. Euro, wobei dieser Betrag mit einiger Unsicherheit behaftet ist. Systemgerechte und ungerechtfertigte Änderungen halten sich in etwa die Waage. Entsprechend wird das Gesamtpaket neutral bewertet.

Insgesamt steigt der Indikator „Steuer- und Finanzpolitik" durch die ersten steuerpolitischen Beschlüsse der Großen Koalition auf 4,7 Prozent.


[1] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2003/04, Ziffer 478; Jahresgutachten 2005/06, Ziffer 441 ff.

INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze