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Sozialpolitik

Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz - AVWG)

(1. Beratung am 15.12.2005, geplantes In-Kraft-Treten: 1.4.2006)

Bewertungsrelevante Änderungen

1. Die Hersteller dürfen zwei Jahre lang ihre Abgabepreise für alle Arzneimittel nicht erhöhen, ausgenommen die Wirkungen der geplanten Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 auf den Medikamentenabgabepreis.

2. Die Hersteller dürfen den Apotheken keine Rabatte, etwa in Form von Freipackungen, Bonuszahlungen oder Rückvergütungen, mehr gewähren. Die Herstellerpreise für nicht patentgeschützte Medikamente müssen stattdessen um 10 Prozent gesenkt werden. Dies entspricht einer Preissenkung zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherungen um 5 Prozent.

3. Ärzte sollen zukünftig bei überdurchschnittlich hoher Verschreibungspraxis mit ihrem Honorar für die überdurchschnittlich hohe Ausgabenbelastung der Kassen haften. Die konkrete Umsetzung soll über Vereinbarungen im Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgen.

Der Gesetzentwurf veranschlagt das Entlastungsvolumen für die gesetzlichen Krankenkassen durch diese Maßnahmen auf etwa 1 Mrd. Euro (2006) bzw. 1,3 Mrd. Euro (2007).

Bewertung

Die Gesetzesänderung eröffnet die Möglichkeit, kurzfristig die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel und damit mittelbar die Beitragssätze zu stabilisieren. Dieser Effekt wirkt sich positiv auf den Indikator „Sozialpolitik" aus. Denn notwendige Beitragssatzerhöhungen zur Finanzierung steigender Arzneimittelausgaben würden die Lohnnebenkosten steigern und die Beschäftigungschancen verschlechtern.

Allerdings kann dieses Sparpaket eine grundlegende Reform der Strukturen des Gesundheitswesens nicht ersetzen. Denn nur mehr Wettbewerb unter den Leistungserbringern steigert Ausgabendisziplin und Kosteneffizienz. Zudem sind staatliche Eingriffe in die freie Preisbildung in einer Marktwirtschaft grundsätzlich abzulehnen. Da es sich im Gesundheitswesen jedoch weitgehend um einen staatlich reglementierten Bereich mit administrierten Preisen handelt, erscheint diese Maßnahme im Lichte der seit Jahren verfolgten Kostendämpfungspolitik quasi „systemgerecht".

Neben der Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen durch Einführung einer einkommensunabhängigen, vom Arbeitsverhältnis losgelösten Gesundheitsprämie steht die Große Koalition vor der Aufgabe, den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen und zwischen den Anbietern von Gesundheitsleistungen zu erhöhen. Dann wären solche Ad-hoc-Maßnahmen überflüssig, weil die marktlichen Anreize die Akteure zu knappheitsgerechtem Handeln zwingen.

Der Indikator für die Soziale Sicherung steigt um 0,7 Prozentpunkte.

INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze