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Modernisierung des Staates (Governance)

Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze (Entwurf)

Kabinettsbeschluss: 27.1.2009; geplantes Inkrafttreten: 1.7.2009

  • Die Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer geht von den Ländern auf den Bund über.

Bewertung

Die Verlagerung der Ertragshoheit der Kfz-Steuer von den Ländern auf den Bund ist eine sinnvolle Regelung zur Stärkung des Fiskalföderalismus. Bereits heute besitzt der Bund die Regelungskompetenz über die Kfz-Steuer. Das Aufkommen steht hingegen allein den Ländern zu. Mittelfristig wird der Bund auch die Verwaltungskompetenz wahrnehmen.

Bis zur Umsetzung der erforderlichen organisatorischen und informationstechnischen Änderungen werden die Länder die Kfz-Steuer im Wege der Organleihe für den Bund erheben. Dafür und für die entgangenen Kfz-Steuereinnahmen erhalten die Länder eine entsprechende Kompensation aus dem Steueraufkommen des Bundes. Dann liegen Ertragshoheit, Regelungs- und Verwaltungskompetenz wieder in einer Hand.

INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze