Arbeitsmarktpolitik
3.1 Vereinfachung der Kurzarbeit
Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld vom 26.11.2008
Die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld wird bei Arbeitnehmern, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2009 entsteht, von zwölf auf 18 Monate verlängert.
Die Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld vom 19.12.2006 tritt außer Kraft.
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Entwurf)
Kabinettsbeschluss: 27.1.2009; 1. Beratung BT: 30.1.2009; geplantes Inkrafttreten: 1.2.2009
In den Jahren 2009 und 2010 erstattet die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Arbeitgebern den halben Sozialversicherungsbeitrag für die Zeit der Kurzarbeit.
In den Jahren 2009 und 2010 erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern auf Antrag den vollen Sozialversicherungsbeitrag, wenn die kurzarbeitenden Arbeitnehmer an einer Qualifizierung des Unternehmens teilnehmen und der zeitliche Umfang der Qualifizierungsmaßnahme mindestens die Hälfte der Ausfallzeit beträgt.
Bewertung
Die zeitlich befristete Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist vor dem Hintergrund des Konjunktureinbruchs und seinen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu begrüßen. Das Kurzarbeitergeld, welches für die Ausfallstunden in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird, bietet den Unternehmen zumindest kurzfristig die Möglichkeit, ihre Fachkräfte in auftragsschwachen Zeiten zu halten. Zugleich schützt es die Arbeitnehmer vorm sofortigen Arbeitsplatzverlust. Verbessert sich wieder die Auftragslage, so kann der Arbeitgeber sich auf sein eingearbeitetes Personal stützen, betriebsspezifisches Humankapital geht nicht verloren.
Der Anreiz für die Unternehmen, ihre Belegschaften weitgehend zu halten, wird noch dadurch erhöht, dass die BA die Hälfte der fälligen Sozialversicherungsbeiträge übernimmt, bei Weiterbildung sogar 100 Prozent für die Zeit der Qualifizierung während der Kurzarbeit. Hier ist dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter in der betrieblichen Weiterbildung sinnvoll qualifiziert werden.
Die längere Auszahlung des Kurzarbeitergelds ist in der derzeitigen Sondersituation zu vertreten. Die Verlängerung sollte aber ständig überprüft werden, denn das Kurzarbeitergeld soll eigentlich nur Lohnverluste bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall ersetzen.
Der Teilindikator „Arbeitmarktpolitik" steigt um 2 Punkte.


