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Steuer- und Finanzpolitik

Bundeshaushalt 2009 und mittelfristige Finanzplanung

Kabinettsbeschluss vom 2.7.2008; geplantes Inkrafttreten: 1.1.2009

 

Bewertungsrelevante Änderungen

Im kommenden Jahr will der Bund 288,4 Milliarden Euro ausgeben und damit 5,2 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Laut mittelfristiger Finanzplanung sollen die Ausgaben des Bundes bis 2012 auf 300,6 Milliarden Euro steigen. Die Nettokreditaufnahme wird für das nächste Jahr auf 10,5 Milliarden Euro veranschlagt und liegt damit um 1,4 Milliarden Euro unter dem diesjährigen Ansatz. Ab 2011 soll der Bundeshaushalt ohne neue Schulden auskommen. Gegenüber dem Etat 2008 erhöhen sich die Investitionen um 1,2 Milliarden Euro auf 25,9 Milliarden Euro. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums sinken sie wieder auf 25,3 Milliarden Euro.

 

Bewertung

Nach der aktuellen Haushaltsplanung steigen die Ausgaben des Bundes langsamer als in den Vorjahren: Im kommenden Jahr wachsen die Ausgaben des Bundes um 1,8 Prozent. 2007 lag die Erhöhung mit 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr noch doppelt so hoch, 2008 belief sie sich sogar auf 4,7 Prozent. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum 2009 bis 2012 hinweg wachsen die Ausgaben um jahresdurchschnittlich 1,5 Prozent. Der Ausgabenanstieg liegt damit unter der erwarteten Erhöhung des nominalen Bruttoinlandsproduktes (BIP). Entsprechend geht das Bundesfinanzministerium davon aus, dass der Anteil der Bundesausgaben am BIP von 11,3 Prozent in diesem Jahr auf 11,2 Prozent im nächsten Jahr und auf 10,6 Prozent im Jahr 2012 sinken wird. Dies lässt erwarten, dass die Staatsquote, also die Ausgaben von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen in Relation zum nominalen BIP, im nächsten Jahr und danach weiter rückläufig sein wird.

Auch andere strukturelle Kenngrößen des Bundesetats sind erfreulich. So soll nach Maßgabe der mittelfristigen Finanzplanung die „strukturelle Lücke" (Nettokreditaufnahme plus Einnahmen aus Kapitalvermögen, insbesondere Privatisierungserlöse) von derzeit 22,6 Milliarden Euro auf 14,8 Milliarden Euro im nächsten Jahr und auf 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2012 sinken. Auch der Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben (Zinsausgabenquote) verringert sich von 14,8 Prozent in diesem auf 14,4 Prozent im nächsten Jahr. Demgegenüber steigen die Investitionen gegenüber dem Soll für dieses Jahr um 1,2 Milliarden Euro (plus 4,8 Prozent) auf 25,9 Milliarden Euro. Die Investitionsquote des Bundes steigt von derzeit 8,7 auf 9 Prozent. Zwar geht der Anteil der Investitionen an den Gesamtausgaben des Bundes bis 2012 wieder auf 8,4 Prozent zurück. Gegenüber der alten Finanzplanung liegt das Investitionsvolumen bis 2011 bzw. 2012 aber durchweg um 1,8 Milliarden Euro über der aktuellen Vorausschau. Auch für Forschung und Entwicklung wird der Bund in den kommenden Jahren jeweils 450 Millionen Euro mehr ausgeben. Damit kommt Deutschland dem von der Bundesregierung gesetzten Ziel näher, dass sich die privaten und öffentlichen FuE-Ausgaben ab 2010 auf 3 Prozent des BIP belaufen werden. Im nächsten Jahr wird der Anteil bei 2,8 Prozent liegen.

Der Teilindikator „Steuern und Finanzen" steigt um 1,5 Punkte.

 

Gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo

Der Finanzplanungsrat von Bund und Ländern geht laut einvernehmlichem Beschluss vom 2.7.2008 davon aus, dass sowohl in diesem als auch im nächsten Jahr der gesamtstaatliche Haushalt ausgeglichen sein wird. Bereits im letzten Jahr konnten Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammengenommen eine schwarze Null verbuchen. Dieser Konsolidierungserfolg ließ den Teilindikator „Steuern und Finanzen" schon in unserer 8. und 9. IW-Politikanalyse für INSM und WiWo deutlich ansteigen. Die Prognosen für 2008 und 2009 bestätigen dies.

Allerdings sind der Bundeshaushalt und die Länderhaushalte neben der Gefahr einer konjunkturellen Eintrübung weiteren Risiken ausgesetzt. So steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Abschaffung bzw. Begrenzung der Pendlerpauschale noch aus. Ihre Wiedereinführung würde zu Steuerausfällen von rund 2,5 Milliarden Euro führen. Außerdem hatten die Karlsruher Richter unlängst entschieden, dass die Krankenkassenbeiträge Teil des Existenzminimums sind. Eine Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit könnte den Fiskus ab 2010 13 Milliarden Euro kosten.

Keine Änderung.

 

Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz

Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Kabinettsbeschluss vom 27.8.2008; geplantes Inkrafttreten: 1.4.2009

 

Bewertungsrelevante Änderungen

  • Bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in betriebliche oder außerbetriebliche Beteiligungen steigt der Fördersatz von 18 auf 20 Prozent; die Einkommensgrenze für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage wird von 17.900/35.800 Euro auf 20.000/40.000 Euro für Alleinstehende/Verheiratete angehoben.

  • Der steuer- und abgabenfreie Zuschuss der Arbeitgeber an die Arbeitnehmer, die Aktien, stille Beteiligungen oder andere Anteile am Unternehmenskapital erwerben, steigt von derzeit 135 auf 360 Euro im Jahr, wenn die Beteiligung bestimmte Bedingungen erfüllt. Die Arbeitnehmer müssen nicht mehr den gleichen Betrag investieren wie das Unternehmen.

  • Erwirbt ein Arbeitnehmer Anteile an einem betriebsübergreifenden „Mitarbeiterbeteiligungsfonds" oder „Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen" (indirekte Beteiligung), wird dies gleichermaßen gefördert. Nach einer Anlaufzeit von zwei Jahren ist der Fonds verpflichtet, 75 Prozent des Vermögens in diejenigen Unternehmen zu investieren, deren Mitarbeiter sich an ihm beteiligen.

 

Bewertung

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer [...]
einen fairen Anteil am Erfolg der Unternehmen erhalten", und will die Beteiligung der Beschäftigten am Kapital (nicht am Erfolg) der Unternehmen stärker steuerlich begünstigen. Für förderungswürdig hält sie unter bestimmten Bedingungen Beteiligungen am Kapital des Unternehmens, für das die Beschäftigten arbeiten, oder Beteiligungen an neuen, überbetrieblichen Fonds.

Mit der vorgesehenen Steuer- und Abgabenfreiheit und der höheren Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt die Bundesregierung Kapitalbeteiligungen vor anderen, ebenfalls subventionierten Sparformen, ohne deren besondere Vorzugswürdigkeit nachzuweisen. Die attraktivere Förderung kann sich besonders nachteilig auf die aus demografischen Gründen gebotene private Altersvorsorge auswirken, wenn Mittel nicht mehr in die ebenfalls staatlich unterstützte Riester- und Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge fließen. Auch Sparformen, für die der Sparerfreibetrag geltend gemacht werden kann, oder Geldanlagen, die keinerlei steuerliche Vergünstigung genießen, werden diskriminiert.

Faktisch wird zudem lediglich ein kleiner Personenkreis auf Kosten aller Steuerzahler von der Neuregelung profitieren. Denn nur bei Kapitalgesellschaften, insbesondere Aktiengesellschaften, sind Kapitalanteile leicht zu veräußern und ihr Wert problemlos zu ermitteln. Deren Mitarbeiter kommen bereits heute vielfach in den Genuss von Belegschaftsaktien; eine zusätzliche staatliche Förderung ist nicht erforderlich. Bereits GmbH-Anteile sind weniger fungibel, und die geplante Neuregelung ändert daran nichts. Die meisten Beschäftigten arbeiten in klein- und mittelständischen Unternehmen, die in überwiegender Mehrheit Personenunternehmen sind. Sie werden weitgehend leer ausgehen, weil die Wertermittlung des Eigenkapitals sehr aufwändig ist und die Unternehmensanteile kaum handelbar sind.

Die geplanten Beteiligungsfonds könnten zwar das so genannte Klumpenrisiko mindern, da sich die Kapitalbeteiligung nicht nur auf das Unternehmen konzentriert, für das man arbeitet. Stattdessen ermöglichen sie - zumindest theoretisch - eine breitere Streuung des Anlagerisikos. Dennoch lösen sie nicht das Problem, dass Arbeitnehmer, die nicht in einer Aktiengesellschaft arbeiten, kaum Zugang zu Kapitalbeteiligungen haben, die staatlich gefördert werden. Zudem haben kleine und mittelständische Unternehmen kaum einen Anreiz, Eigenmittel für den Fonds aufzubringen, da davon lediglich 75 Prozent garantiert an sie zurückfließen.

Statt die Mitarbeiter zu Anteilseignern machen zu wollen, wären Gewinnbeteiligungen der sachgerechte Weg, die Beschäftigten entsprechend der Zielsetzung des Gesetzes stärker am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen. Sie hätten zudem den Vorteil, dass die Arbeitnehmer selbst darüber entscheiden können, ob und in welcher Form sie die ausgeschütteten Beträge sparen oder lieber ausgeben möchten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vereinbarungen über direkte oder indirekte Kapitalbeteiligungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern freiwillig geschlossen werden. Es gibt also keinen Zwang zur Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter durch die Unternehmen. Dies ist zu begrüßen und wird größeren Schaden verhindern. Denn wegen der dargestellten Probleme bei der Wertermittlung des Kapitals von Personenunternehmen und der mangelnden Attraktivität der überbetrieblichen Beteiligungsfonds ist nicht davon auszugehen, dass diese weite Verbreitung finden werden. Auch die Bundesregierung scheint dies anzunehmen, denn sie setzt das Volumen der Steuervergünstigung mit 229 Millionen Euro im Jahr vergleichsweise niedrig an. Aufgrund der geringen fiskalischen Effekte führt das Vorhaben der Bundesregierung trotz der Grundsatzkritik zu keinem Abschlag in unserem wissenschaftlichen Politikcheck.

Keine Änderung.

 

Jahressteuergesetz 2009 und Steuerbürokratieabbaugesetz

Kabinettsbeschlüsse vom 18.6.2008 bzw. 23.7.2008; geplantes Inkrafttreten jeweils am 1.1.2009

 

Beide Gesetzentwürfe enthalten eine Vielzahl steuerrechtlicher Detail-Änderungen mit unterschiedlicher Zielsetzung: Sie werden beispielsweise als notwendig und politisch bedeutsam erachtet, sollen der Anpassung des Steuerrechts an EU-Recht und -Rechtsprechung dienen oder das Steuerrecht vereinfachen und Bürokratie abbauen.

Nach dem Jahressteuergesetz soll beispielsweise künftig die steuerliche Anerkennung von Schulgeld je Kind und Jahr auf maximal 3.000 Euro begrenzt werden. Geplant ist zudem, den Vorsteuerabzug bei geschäftlich wie privat genutzten Fahrzeugen auf 50 Prozent zu beschränken. Vorgesehen ist außerdem die Einführung eines „optionalen Faktorverfahrens" bei der Ehegattenbesteuerung. Danach kann der steuerliche Vorteil der gemeinsamen Veranlagung gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilt werden.

Das Steuerbürokratieabbaugesetz regelt u. a. die standardmäßige elektronische Übermittlung von Steuererklärungen der Unternehmen, eine standardisierte und elektronische
Übermittlung der Inhalte der Steuerbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, oder die Möglichkeit, Außenprüfungen von Finanzverwaltung und Rentenversicherungsträgern zeitgleich durchzuführen.

Einen wesentlichen Beitrag zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau lassen die Kabinettsbeschlüsse indes nicht erkennen. Denn sie verharren im Klein-Klein, statt die Normenflut wirksam einzudämmen. Auch das Entlastungsvolumen des Jahressteuergesetzes 2009 ist mit 220 Millionen Euro bei voller Jahreswirkung gering.

Keine Änderung.

 

„Wohn-Riester"

Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG)

1. Beratung BT: 29.5.2008; 2./3. Beratung BT: 20.6.2008; Inkrafttreten: rückwirkend zum 1.1.2008

 

Bewertungsrelevante Änderung

  • Im Rahmen der „Riester-Rente" staatlich geförderte Ersparnisse können ganz oder teilweise zum Erwerb, Bau und - bei Beginn der Auszahlungsphase - zur Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum im Inland ohne Rückzahlung des entnommenen Betrages verwendet werden.

  • Die Tilgung von Darlehen für Wohneigentumszwecke kann wie die Altersvorsorge steuerlich gefördert werden.

  • Das im Wohneigentum gebundene staatlich geförderte Altersvorsorgekapital wird nachgelagert besteuert.

Bewertung

Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz hat die Bundesregierung die selbstgenutzte Wohnimmobilie besser in die staatlich geförderte private Altersvorsorge einbezogen. Im Rahmen der „Riester-Rente" angespartes Kapital kann jetzt ganz oder teilweise in die eigene Wohnung investiert werden. Dies gilt auch für Altverträge. Vor der Gesetzesnovelle war die Entnahme auf höchstens 50.000 Euro begrenzt und musste bis zum Renteneintritt zinslos zurückgezahlt werden. Auch die zur Tilgung von Darlehen zum Kauf oder Bau eines Eigenheims eingesetzten Mittel können mittlerweile als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert werden.

Allerdings enthält der „Wohn-Riester" auch einige bürokratische Fußangeln. So gelten für die nachgelagerte Besteuerung des in die Immobilie investierten, steuerlich geförderten Kapitals komplizierte Regeln: Während der Ansparphase werden die von der Besteuerung freigestellten Beiträge sowie die Zulagen und Erträge auf einem fiktiven Wohnförderkonto zusammengefasst. Der Gesamtbetrag wird pauschal mit 2 Prozent pro Jahr verzinst. Bei Rentenbeginn gibt es die einmalige Option, 70 Prozent des auf dem Wohnförderkonto erfassten Betrags sofort oder die gesamte Summe über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren zu versteuern. Dieses Wahlrecht besteht für die anderen staatlich geförderten Anlageprodukte nicht. Zudem wird nur das Eigenheim im Inland staatlich begünstigt. Bei Verkauf einer Riester-geförderten Immobilie und anschließendem Erwerb eines Altersruhesitzes im Ausland muss der Zulagenberechtigte sofort das gesamte in der Wohnimmobilie steuerlich geförderte Kapital versteuern. Das Gleiche gilt, wenn er das Eigentum innerhalb von zwanzig Jahren nach Rentenantritt veräußert und nicht mehr in einen inländischen Wohnsitz oder eine Geldanlage zur Altersvorsorge investiert.

Insgesamt ist die Erweiterung der Anlageoptionen in der Riester-Rente zu begrüßen, da die bisherige Diskriminierung zwischen Geldanlagen und Immobilienerwerb verringert wird. Zudem stellt das Eigenheim ein wichtiges Vorsorgemotiv dar. Seine bessere Förderung stärkt das private Sparen fürs Alter.

Der Teilindikator „Steuern und Finanzen" steigt um 0,7 Punkte.

INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze