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Sozialpolitik

Gesetzliche Rentenversicherung

 

Außerplanmäßige Rentenerhöhung 2008 und 2009

Gesetz zur Rentenanpassung 2008

1. Beratung BT: 10.4.2008; 2./3. Beratung BT: 8.5.2008; Inkrafttreten: 1.7.2008

 

Bewertungsrelevante Änderung

  • Die gesetzliche Rente steigt zum 1.7.2008 um 1,1 Prozent und zum 1.7.2009 um 2 Prozent statt um 0,46 bzw. 1,4 Prozent.

 

Bewertung

Nach der verunglückten Gesundheits- und Pflegereform schien die Große Koalition wenigstens bei der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Verabschiedung der „Rente mit 67" auf dem richtigen Wege. Doch dann beschloss sie im Frühjahr, die Rente stärker zu erhöhen, als es sich aus der gesetzlichen Rentenformel ergeben würde. Dazu wurde der sogenannte Riester-Faktor für 2008 und 2009 ausgesetzt. Mit diesem wird der Anstieg der förderungsfähigen privaten Altersvorsorge in der Rentenformel berücksichtigt. Infolge der Aussetzung sind die Renten zum 1.7.2008 um 1,1 statt 0,46 Prozent gestiegen. Zur Jahresmitte 2009 werden sie um 2,0 statt 1,4 Prozent angehoben.

Bis zum Jahr 2013 kostet die außerplanmäßige Rentenerhöhung die Beitragszahler gut 12 Milliarden Euro. Gleichzeitig verzögert sich die ab 2011 vorgesehene stufenweise Senkung des Beitragssatzes von aktuell 19,9 auf 19,1 Prozent. Dieser willkürliche Eingriff in die Rentenformel belastet die Beitragszahler und unterminiert die Verlässlichkeit der umlagefinanzierten gesetzlichen Altersvorsorge. Zudem torpediert er das Regierungsziel, den Gesamtbeitrag nachhaltig auf unter 40 Prozent zu senken. Statt eine Schwankungsrücklage aufzubauen, wurden die derzeitigen Reserven angegriffen. Sollte sich die Konjunktur wieder eintrüben, fehlen Mittel, um Einnahmeausfälle auszugleichen.

Der Teilindikator „Sozialpolitik" sinkt um 2,2 Punkte.

 

Lohnzusatzkosten

Die Bundesregierung hält weiterhin an der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge fest. Laut Koalitionsvertrag wollten CDU, CSU und SPD sicherstellen, „dass die Lohnzusatzkosten (Sozialversicherungsbeiträge) dauerhaft unter 40% gesenkt werden".

Der dauerhaften Senkung stehen die am 1.7. 2008 in Kraft getretene Pflegereform und die stufenweise seit dem 1.4.2007 wirksam werdende Gesundheitsreform entgegen. Deren Feuerprobe steht mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1.1.2009 noch bevor.[1] Beide Neuregelungen sind nicht geeignet, die angesichts des demografischen Wandels erforderliche Absicherung des Pflege- bzw. Krankheitsrisikos nachhaltig auf eine solide Finanzierungsbasis zu stellen. Statt stärker auf Kapitaldeckung zu setzen und die Finanzierung vom Arbeitsverhältnis loszulösen, hält die Bundesregierung am Umlagesystem und den bisherigen Finanzierungsquellen (Beiträge der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Rentner und in der gesetzlichen Krankenversicherung Steuerzuschüsse) fest. Auch die außerplanmäßige Rentenerhöhung (s. o.) läuft dem Ziel der Senkung und langfristigen Stabilisierung der Beiträge zuwider.

Zudem ist fraglich, ob die 40-Prozent-Marke weiter unterschritten bleibt. Seit 1.7.2008 liegt der paritätisch finanzierte Gesamtbeitrag bei 39,15 Prozent (Arbeitslosenversicherung: 3,3 Prozent; Rentenversicherung: 19,9 Prozent; Krankenversicherung: durchschnittlich 14,0 Prozent; Pflegeversicherung: 1,95 Prozent). Hinzu kommt für die gesetzlich Krankenversicherten noch ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent und für kinderlose Pflegeversicherte ein Sonderbeitrag von 0,25 Prozent. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag für einen Kinderlosen liegt damit bei 40,3 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 20,725 Prozent; Arbeitgeberanteil: 19,575 Prozent).

Bereits heute ist absehbar, dass der Krankenkassenbeitrag zum Jahresanfang 2009 steigen wird. Dafür sprechen höhere Arzneimittelausgaben und Arzthonorare sowie mehr Mittel für die Krankenhausfinanzierung. Zeitungsberichten zufolge gehen die gesetzlichen Krankenkassen von einem Anstieg um bis zu 0,8 Prozentpunkte aus (FAZ, 17.7.2008; Handelsblatt, 25.8.2008). Damit läge der paritätisch finanzierte Gesamtbeitrag bei 39,95 Prozent, der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei 40,85 Prozent.

Union und SPD debattieren noch, ob der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 3,0 Prozent oder noch stärker gesenkt werden soll. Eine Entscheidung darüber soll im Herbst fallen. Eine Senkung wäre ohne Weiteres möglich, wenn die Bundesregierung auf den versicherungsfremden Eingliederungsbeitrag von jährlich 5 Milliarden Euro verzichten würde, den die BA anstelle des Bundes für Hartz-IV-Empfänger aufbringen muss. Dies entspräche einer Entlastung um 0,6 Prozentpunkte. Auch sollte die Große Koalition ihren mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2009 erneut verfolgten Plan wieder verwerfen, der Arbeitslosenversicherung die Finanzierung der Beiträge für Kindererziehungszeiten in Höhe von 290 Millionen Euro aufzubürden.[2] Auch hierbei handelt es sich um eine Leistung, die vom Bund aus Steuermitteln zu tragen ist und nicht von den Beitragszahlern.

Eine Bewertung der Kategorie Lohnzusatzkosten ist derzeit nicht möglich, da die Entwicklung noch zu unsicher ist. Bis auf Weiteres:

Keine Änderung.



[1] Dazu müssen vor Jahresende noch zwei Gesetzesvorhaben abgeschlossen werden, die als Bestandteil der bereits bewerteten Gesundheitsreform die technischen Voraussetzungen für den Start des Gesundheitsfonds schaffen. Dies sind das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung" über die Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen und der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich.

[2] Diesen Plan verfolgte das Bundesfinanzministerium bereits im letzten Jahr, wurde aber vom Parlament daran gehindert, den Bundeshaushalt auf Kosten der Arbeitslosenversicherung zu entlasten.

INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze