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Modernisierung des Staates (Governance)

Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III)[1]

Kabinettsbeschluss vom 23.7.2008; geplantes Inkrafttreten: je nach Maßnahme am Tag nach der Verkündung, am 1.1.2009 oder zu einem späteren Zeitpunkt

 

Bewertungsrelevante Änderungen

Der Gesetzentwurf enthält 23 Einzelmaßnahmen. Dazu gehören u. a. Vereinfachungen bei der Handwerkszählung, Erhöhung des Freibetrags bei der Körperschaftsteuer von 3.835 auf 5.000 Euro oder die Einführung einer zweiten Inlandsumsatzschwelle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Die Unternehmen sollen um durchschnittlich 75,7 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.

 

Bewertung

Das dritte Mittelstandsentlastungsgesetz erfüllt wie seine beiden Vorläufer den Anspruch an eine durchgreifende Entbürokratisierung und Deregulierung nicht. Stattdessen schafft die Große Koalition mit dem MEG III lediglich eine Reihe eher unbedeutender Einzelvorschriften ab. Dies mag zwar einzelnen Wirtschaftsbereichen wie der Milchwirtschaft oder der Land- und Fortwirtschaft, dem Reisegewerbe oder der Berufsgruppe der Versteigerer und der Automatenaufsteller Erleichterungen verschaffen. Eine positive Breitenwirkung auf den gesamten Mittelstand geht davon jedoch nicht aus. Dies erkennt man schon daran, dass die jährliche Entlastung auf lediglich 75,7 Millionen Euro veranschlagt wird

Wie bereits ihre Vorgängerinnen scheint auch die jetzige Bundesregierung beim Bürokratieabbau über Aktionsprogramme, Ankündigungen und kleinere Gesetzesänderungen nicht hinauszukommen. Der zunächst ambitioniert gestartete Prozess, mithilfe des Normenkontrollrates und standardisierter Bürokratiekostenmessung überflüssige Regulierung systematisch abzubauen und neue Reglementierungen zu vermeiden, ist erheblich ins Stocken geraten. So kritisiert der Nationale Normenkontrollrat in seinem zweiten Jahresbericht, „dass sich aus dieser Aneinanderreihung von Einzelmaßnahmen noch kein klares und verbindliches Abbaukonzept ergibt - sowohl im Blick auf die Festlegung der beabsichtigten Maßnahmen als auch hinsichtlich des damit verbundenen Zeitplanes".

Nach wie vor ist die vollständige Quantifizierung der Belastungen der Unternehmen durch gesetzlich auferlegte Informationsverpflichtungen nicht abgeschlossen. Diese ist aber Voraussetzung dafür, dass bis 2011 ein Viertel der aus Informationspflichten resultierenden Verwaltungskosten der Unternehmen abgebaut wird. Auch hier mahnt der Normenkontrollrat: „Sollen die von der Bundesregierung gesetzten Abbauziele - die Hälfte der festgelegten 25 Prozent bereits bis zur Bundestagswahl 2009 - erreicht werden, dann muss ein solches Gesamtkonzept, das die Maßnahmen der einzelnen Ministerien inhaltlich und zeitlich festlegt, spätestens bis zum Herbst diesen Jahres vorliegen." Es ist derzeit nicht erkennbar, dass die Große Koalition dieser Aufforderung nachkommen wird.

Keine Änderung.


[1] Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse in der mittelständischen Wirtschaft

INSM-WiWo-Politikcheck: Bewertete Gesetze