Arbeitsmarktpolitik
Das Bundeskabinett hat die Mindestlohnpläne gegenüber dem schwarz-roten Kompromiss vom Sommer des letzten Jahres noch einmal verschärft. So soll nicht nur die Lohnuntergrenze für verschiedene Branchen per Verordnung bestimmt werden. Auch eine Differenzierung nach Qualifikation und Art der Tätigkeit ist möglich, so dass die Festlegung ganzer Lohngitter den Tarifparteien entzogen werden kann. Zudem droht eine weitere Politisierung des Mindestlohn-Verfahrens, da auch die Bundesregierung und die Landesregierung Vorschläge über die Höhe der Lohnuntergrenzen machen können.
Zu weiteren Abstrichen hat eine Reihe kleinerer Gesetzesänderungen geführt: Der erweiterte Kinderzuschlag, das höhere Wohngeld und verschiedene Änderungen für ältere ALG-II-Empfänger sind nicht dazu geeignet, Menschen bessere Einstiegs- oder Aufstiegschancen im Berufsleben zu geben.
Die geplante Öffnung des Arbeitsmarktes für Ausländer dürfte kaum dazu beitragen, Deutschland für Fachkräfte aus Osteuropa und Drittstaaten attraktiver zu machen. So bleibt die Mindestverdienstgrenze trotz Senkung zu hoch. Die verbesserte Aufenthaltsperspektive für Geduldete ist aus integrationspolitischer Sicht lobenswert, das erschließbare Fachkräftepotenzial dürfte aber gering sein. Die bloße Ankündigung, ausländische Abschlüsse leichter anzuerkennen, bleibt unbefriedigend.


